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Pflichtaufgabe Expositionserfassung: Kontakt mit Gefahrstoffen rechtssicher dokumentieren

Zu dem Aufgabenspektrum von Feuerwehren gehören Tätigkeiten, bei denen Einsatzkräfte mit Gefahrstoffen und zum Teil krebserregenden Stoffen in Berührung kommen. Anders als bei beispielsweise einer Schnittverletzung oder einer Rauchgasvergiftung, bei denen durch das schädigende Ereignis auch sofort die Unfallfolgen spürbar und sichtbar sind, zeigen sich die Auswirkungen von Gefahrstoffexpositionen oft erst später, teilweise sogar erst Jahre danach. Um dann einen Zusammenhang zwischen der Schädigung und dem Feuerwehrdienst herzustellen, ist eine Dokumentation erforderlich und rechtlich auch gefordert. Dieser Beitrag skizziert Wege und Möglichkeiten einer korrekten Dokumentation.
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Bei gefährdendem Kontakt mit krebserzeugenden Stoffen wie z.B. polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) im Brandrauch, Benzol oder Asbest können nach längeren Zeiten (Latenzzeiten) Krebserkrankungen auftreten. Die Gefahrstoffverordnung, die auch für alle Einsatzkräfte gilt, enthält seit 2005 in § 14 die Verpflichtung, dass der Arbeitgeber ein personenbezogenes Expositionsverzeichnis über die durch krebserzeugende, keimzellmutagene oder reproduktionstoxische Gefahrstoffe der Kategorien 1A oder 1B gefährdeten Beschäftigten zu führen hat (Dokumentationspflicht). Dies gilt auch für die Trägerin des Brandschutzes in Bezug auf ihre ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen.

Das personenbezogene Expositionsverzeichnis muss Angaben zur Höhe und Dauer der Exposition enthalten und 40 Jahre aufbewahrt werden (Archivierungspflicht). Den Beschäftigten / Versicherten sind beim Ausscheiden aus dem Betrieb (hier: Feuerwehr) die sie betreffenden Auszüge aus dem Verzeichnis auszuhändigen (Aushändigungspflicht).

Folgende Angaben sind Bestandteil des Expositionsverzeichnisses:

  • Name und Anschrift des Unternehmens (Träger / Trägerin der Feuerwehr)
  • Persönliche Daten des/der Feuerwehrangehörigen, wie Name, Geburtsdatum (in ZED auch Rentenversicherungsnummer, wenn vorhanden)
  • Startdatum der Zugehörigkeit zur Feuerwehr (nur ZED)• Gefahrstoffe, bzw. Gefahrstoffgruppen
  • Zeitraum der Tätigkeit• Höhe der Exposition (wenn möglich)• Dauer und Häufigkeit der Exposition (Häufigkeit: z.B. Tage/Jahr – nur, wenn nicht singuläres Ereignis)

Pflichtaufgabe Expositionserfassung: Kontakt mit Gefahrstoffen rechtssicher...

Quelle: Michael Hüter / DGUV

Kostenlos nutzbar: Die ZED

Der Gesetzgeber hat in der Gefahrstoffverordnung weiterhin bestimmt, dass der Arbeitgeber die Aufbewahrungsund Aushändigungspflicht auf den zuständigen Unfallversicherungsträger übertragen kann.

Grundsätzlich ist somit jeder Unternehmer und jede Unternehmerin frei in der Umsetzung der Dokumentation. Um die Unternehmen und somit die Städte und Gemeinden bzw. Feuerwehren zu unterstützen, haben die Unfallversicherungsträger eine Dokumentationsmöglichkeit in Form der Zentralen Expositionsdatenbank (ZED) bei der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. (DGUV) eingerichtet.

Die ZED ist eine Datenbank zur zentralen Erfassung gegenüber krebserzeugenden Stoffen exponierter Beschäftigter. Die Datenbank ist ein kostenloses Angebot der DGUV, welches auch die Kommunen nach Einwilligung der Beschäftigten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen nutzen können, um ihrer Verpflichtung nach der Gefahrstoffverordnung nachzukommen, ein Expositionsverzeichnis zu führen.

Bei der Nutzung wird die Aushändigungs- und Archivierungspflicht auf die DGUV stellvertretend für alle Unfallversicherungsträger übertragen. Für die Kommunen und somit auch für die Führungskräfte, die Beschäftigten und ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen hat das folgende Vorteile:

  • In der ZED erfasste Personen können den Auszug über ihre Expositionshistorie schriftlich bei der ZED anfordern.
  • Die Daten sind dauerhaft gesichert und werden mindestens 40 Jahre nach Ende der Exposition aufbewahrt.

Auf die Praxis bezogen gibt es für die Einsatzleiter im Einsatz zwei Fragen:

Wann bzw. was muss ich dokumentieren? Und wie erfasse ich die exponierten Einsatzkräfte bereits an der Einsatzstelle? 

Auch hierfür gibt es Lösungen.

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