Die Entstehung einer deutschen Armee in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg

Zwischen dem Schwur „Nie wieder Krieg“ und den sicherheitspolitischen Realitäten des Kalten Krieges vollzog sich in den frühen 1950er-Jahren ein tiefgreifender Wandel: der Weg zur Wiederbewaffnung Westdeutschlands durch eine deutsche Armee. Dieser Fachartikel von Rainer Krug aus dem cpmFORUM zeichnet detailliert nach, wie aus Demilitarisierung, innergesellschaftlicher Kontroverse und internationalem Druck schrittweise der deutsche Verteidigungsbeitrag entstand – von den ersten geheimen Planungen über die Himmeroder Denkschrift bis zur Geburtsstunde der Bundeswehr. Eine fundierte Analyse der politischen, militärischen und strategischen Weichenstellungen, die Deutschlands Sicherheitsarchitektur bis heute prägen.

Die Entstehung einer deutschen Armee in der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg: Rekruten für das Panzergrenadierbatail- lon 281 kommen mit ihrem Gepäck am Bahn- hof in Neuburg an der Donau an. Foto: Bundeswehr
Rekruten für das Panzergrenadierbatail- lon 281 kommen mit ihrem Gepäck am Bahn- hof in Neuburg an der Donau an.
Foto: Bundeswehr

Die Erfahrungen des Zweiten Weltkriegs waren bitter. Nie mehr sollte von deutschem Boden aus Krieg ausgehen. Hierzu hatten die alliierten Besatzungsmächte im Potsdamer Abkommen die vollständige Entmilitarisierung des vormaligen Deutschen Reiches beschlossen. Am 20. August 1946 wurde in der Folge die Wehrmacht von den Alliierten offiziell aufgelöst.

Die weiteren zeitlichen Abläufe zeigten, dass dies nicht lange anhalten sollte. Bereits am 1. Dezember 1946 wurde durch die sowjetische Militäradministration in Deutschland mit dem Aufbau einer bewaffneten und militärischen Grenzpolizei in ihrer Zone begonnen. Dem folgte im Oktober 1948 in der sowjetischen Besatzungszone der Aufbau einer zunächst 10.000 Mann starken Bereitschaftstruppe.

Nach Gründung der DDR 1949 wurden noch im selben Jahr die Volkspolizeibereitschaften unter der Führung des Ministeriums des Innern zusammengefasst, daneben entstanden weitere bewaffnete Verbände, sodass im Sommer 1950 von einer Truppenstärke in der DDR von etwa 50-75 Tausend Mann auszugehen war. Damit hatte in der DDR auf „breiter Front“ der Aufbau militärischer Fähigkeiten und Kräfte begonnen.

Die 1949 gegründete Bundesrepublik Deutschland besaß zu diesem Zeitpunkt keine vergleichbaren eigenen bewaffneten Kräfte, lediglich die Bundesländer verfügten über Bereitschaftspolizeien. Vor diesem Hintergrund wären für einen Krieg in Deutschland und Europa vor allem die Kräfte der Siegermächte des Zweiten Weltkriegs und ihrer Verbündeten einsetzbar gewesen.

Die Eskalation der Konfrontation ging weiter. Mit dem nordkoreanischen Angriff vom 25. Juni 1950 auf das Nachbarland Südkorea begann der Koreakrieg. Ein klassischer Stellvertreterkrieg. Im Westen bestand zu diesem Zeitpunkt die Sorge, dass es auch in Deutschland zu einem derartigen Stellvertreterkrieg zwischen den Supermächten UdSSR und USA kommen könnte.

Die Gesamtentwicklung der Sicherheitslage führte in der Folge zu einer verstärkten Befassung sowohl in der Bundesrepublik als auch bei den Westalliierten mit einer deutschen Wiederbewaffnung. So sprach sich bereits im März 1950 der britische Politiker Winston Churchill für einen deutschen Verteidigungsbeitrag aus.

Sitz des Verteidigungsministers - einst das „Amt Blank” in Bonn, heute der zweite Dienstsitz des BMVg in der Stauffenbergstraße. Foto: Bundeswehr / Andrea Bienert
Sitz des Verteidigungsministers - einst das „Amt Blank” in Bonn, heute der zweite Dienstsitz des BMVg in der Stauffenbergstraße.
Foto: Bundeswehr / Andrea Bienert

Doch wie sollte dieser entstehen? Am 24. Mai 1950 ernannte Bundeskanzler Adenauer den ehemaligen General Gerhard Graf von Schwerin zu seinem Berater in technischen Fragen der Sicherheit. Unter seiner Führung sollten – zunächst im Geheimen – Vorbereitungen zum Aufbau einer „mobilen Bundesgendarmerie“ als Gegengewicht zu den kasernierten Polizeikräften der DDR getroffen werden.

Unter dem Eindruck des Koreakriegs und der immer fragiler empfundenen Sicherheitslage verstärkten sich sowohl in der Bundesrepublik als auch im Westen Europas und den USA die Bestrebungen zum Aufbau „eines westdeutschen Verteidigungsbeitrags“. Nur so wäre – so war die Einschätzung – die westliche Demokratie in der Bundesrepublik in der Lage, sich gegen das östliche antidemokratische System in der DDR zu wehren.

So erklärte auch ergänzend zu diesen Bestrebungen der amerikanische Hohe Kommissar am 6. Juli 1950, dass ein Angriff gegen Westdeutschland als ein Angriff gegen die Westmächte angesehen würde. Ein erster Hinweis auf das zukünftige Prinzip „kollektiver Verteidigung“.

Die Beratende Versammlung des Europarates billigte in der Folge im August 1950 den bereits erwähnten Vorschlag des britischen Politikers Winston Churchill, eine europäische Armee unter Einbeziehung auch deutscher Kontingente zu schaffen. Noch im gleichen Monat forderte der deutsche Bundeskanzler in einem Interview die Verstärkung der alliierten Streitkräfte in Europa verbunden mit eigenen Verteidigungskräften der Bundesrepublik Deutschland als Gegengewicht zur Kasernierten Volkspolizei in der Sowjetzone.

Für eine solche Beteiligung deutscher Kräfte zeichneten sich zu diesem Zeitpunkt verschiedene Optionen ab. Abgelehnt wurde die Option einer nationalen deutschen Wehrmacht und das sowohl innerhalb Deutschlands als auch in der europäischen Öffentlichkeit. Eine vorstellbare Option war die Schaffung einer sogenannten Bundesgendarmerie – in Form einer stark bewaffneten Polizeitruppe.

Tatsächlich genehmigten die Alliierten die Aufstellung einer derartigen Truppe, dem späteren Bundesgrenzschutz. Auch auf NATO-Ebene wurde ein deutscher Verteidigungsbeitrag in Betracht gezogen. So beschlossen in einer Sitzung des Nordatlantikrates im September 1950 die Mitglieder, eine Anfrage zu einem deutschen Verteidigungsbeitrag an die Bundesregierung zu stellen.

Gleichzeitig verabschiedeten die Außenminister der USA, Großbritanniens und Frankreichs ein Kommuniqué, in dem festgestellt wurde, einen Angriff gegen Deutschland wie einen Angriff gegen sich selbst zu behandeln und damit praktisch einen Zusammenhang zwischen nationaler Souveränität und Wiederbewaffnung herzustellen.

Harvard Mark IV ( T-6 ), ehemaliges Schulflugzeug der Bundeswehr, welches von 1956 bis 1966 in der Luftwaffe diente.
Harvard Mark IV ( T-6 ), ehemaliges Schulflugzeug der Bundeswehr, welches von 1956 bis 1966 in der Luftwaffe diente.
Foto: Bundeswehr

Mit diesen Vorzeichen war im Oktober desselben Jahres dann das Kloster Himmerod in der Eifel Schauplatz eines Treffens ehemaliger hoher Wehrmachtsangehöriger und weiterer Sicherheitsexperten. Sie verfassten die sogenannte Himmeroder Denkschrift mit ersten Überlegungen zu Strukturen und Umfängen neuer deutscher Streitkräfte.

Auch gab es erste Überlegungen, zur inneren Ordnung eine neue deutsche Armee aufzustellen, die spätere sogenannte Innere Führung mit dem Prinzip des „Staatsbürgers in Uniform“. Dass die in Himmerod entwickelten Gedanken bei Aufstellung der Bundeswehr zur Umsetzung gebracht wurden, ist sicherlich auch auf die Teilnahme einiger hoher Funktionsträger der späteren Bundeswehr zurückzuführen.

Blickt man in die Denkschrift, so befasst sie sich in einem ersten Abschnitt mit den politischen, militärischen und psychologischen Voraussetzungen für einen deutschen Wehrbeitrag. Gleichzeitig war dies wohl der umstrittenste, da er sich auch mit dem Umgang mit ehemaligen Angehörigen der Wehrmacht oder der Waffen-SS befassen musste.

Daneben behandelte er weiter die Rolle eines deutschen Beitrags innerhalb einer westlichen Verteidigungsorganisation. So sollten die nationalen Kräfte (bis zu Stärke eines Korps) national organisiert sein und keinesfalls als „Soldaten zweiter Klasse“ in alliierte Strukturen eingebunden sein.

Und zuletzt wurde festgelegt, dass in den künftigen Verteidigungsplänen einer Allianz Deutschland nicht erst am Rhein verteidigt werden dürfe und damit zu einem verwüsteten Kampfgebiet werde. Damit wurden die nationalen Überlegungen für spätere NATO-Verteidigungsdoktrinen festgeschrieben.

Grundlegende Betrachtungen zur operativen Lage der Bundesrepublik waren Gegenstand eines zweiten Abschnitts. Eine Analyse der möglichen Ziele und Möglichkeiten eines Angriffs sowjetischer Streitkräfte machte klar, dass es eines operativen Plans für eine Gesamtverteidigung Westeuropas bedurfte. Eine Verteidigung Europas müsse soweit wie möglich im Osten erfolgen, die Verteidigungsbereitschaft müsse sehr schnell hergestellt werden.

Da es unmöglich schien, einen Angriff entlang natürlicher Verteidigungslinien östlich des Rheins aufzuhalten, müsse eine bewegliche Verteidigung mit offensiven Elementen aufgebaut werden. Befestigungen und Sperren entlang der Ostgrenze müssten die Verteidigungsanstrengungen unterstützen. Nötige Vorwarnzeiten gäben dem Westen die Möglichkeiten, Verstärkungen heranzuführen und die Verteidigung vorzubereiten.

Die Denkschrift sah in ihren Überlegungen zu einer Organisation eines deutschen Kontingents den Schwerpunkt vor allem beim Heer mit Vorschlägen zu Truppenstärken, Ausrüstung und Ausbildung. Daneben wurden Vorschläge auch für eine Luftwaffe und Marine erarbeitet und eine mögliche Zeitplanung für die schnelle Aufstellung deutscher Streitkräfte dargestellt.

Ein Pilot steigt in das Cockpit eines Jagdbombers vom Typ F-84F THUNDERSTREAK (l. u.). Foto: Bundeswehr / Altarchiv VI-9 1289
Ein Pilot steigt in das Cockpit eines Jagdbombers vom Typ F-84F THUNDERSTREAK (l. u.).
Foto: Bundeswehr / Altarchiv VI-9 1289

In den Wochen danach berief Bundeskanzler Konrad Adenauer Theodor Blank zum „Beauftragten des Bundeskanzlers für die mit der Vermehrung der alliierten Truppen zusammenhängenden Fragen“. Aus dem hieraus entstehenden Amt Blank wurde später das Bundesministerium der Verteidigung.

Der 8. November 1950 sah dann eine Debatte und Abstimmung des Deutschen Bundestages über den deutschen Verteidigungsbeitrag auf Basis des französischen Pleven-Plans (Aufstellung einer Europaarmee unter einem europäischen Verteidigungsminister). Mit den Stimmen der Regierungsfraktionen wurde die entsprechende Vorlage gebilligt.

Auch die Verteidigungsminister der NATO billigten am 19. Dezember 1950 die Teilnahme deutscher Kontingente an einer europäischen Armee. In welcher Form blieb dabei jedoch offen. Voraussetzung für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte war die notwendige Ehrenerklärung für ehemalige Soldaten der Wehrmacht durch den damaligen Oberbefehlshaber der NATO-Streitkräfte in Europa, Dwight D. Eisenhower.

Nur so konnten ehemalige Angehörige der Wehrmacht in einer neuen deutschen Armee Verwendung finden. Führungskräfte und Mannschaftsdienstgrade ohne entsprechende Verbindungen zur ehemaligen Wehrmacht waren so gut wie nicht vorhanden. Am 23. Januar 1951 wurde diese Ehrenerklärung abgegeben und der Weg für den Aufbau neuer Verteidigungskräfte frei gemacht, zunächst in dem paramilitärisch organisierten Bundesgrenzschutz (BGS). Der BGS war mit Infanteriewaffen und Schützenpanzern ausgestattet und stellte das Gegenstück zu den kasernierten Einheiten der Volkspolizei der DDR dar.

Wie aus den bisher geschilderten Abläufen ersichtlich, erfolgte die nationale Entwicklung in engem Zusammenhang mit der europäischen. So gab die Außenministerkonferenz der westeuropäischen Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg, Frankreich, Italien und die Bundesrepublik Deutschland) am 30. Juni 1951 ihre Zustimmung zur Aufstellung einer europäischen Armee bis zum 30 Juni 1954.

Gleichwohl war die innenpolitische Auseinandersetzung über eine Wiederbewaffnung in der Bundesrepublik Deutschland äußerst kontrovers. Die Widerstände in Politik und Gesellschaft waren enorm. Besonders die beiden großen Parteien CDU und SPD waren völlig unterschiedlicher Meinung über die moralische Verantwortung einer Wiederbewaffnung nach verlorenem Krieg und Hitlerdiktatur.

Trotzdem stimmte der Bundestag am 8. Februar 1952 einem deutschen Verteidigungsbeitrag grundsätzlich zu. Auf Basis dieser Beschlüsse sowie mehrerer internationaler Abkommen (Vertrag zur Europäischen Verteidigungsgemeinschaft, Abkommen mit den Mitgliedern der EVG und Großbritannien und den USA über die Höhe des deutschen Verteidigungsbeitrags, Deutschlandvertrag vom 26.5.1952) erarbeitete das Amt Blank bis zum 18. März 1954 Pläne für den deutschen Beitrag.

Im Ergebnis sahen diese vor, sechs Infanteriedivisionen, vier Panzerdivisionen, zwei Panzergrenadierdivisionen, eine taktische Luftwaffe mit 1.400 Flugzeugen und Schiffe mit bis zur Größe von 1.500 t für den Küstenschutz aufzustellen.

Vorführung von Stan- dard- und Kanonenpanzer und der Einsatzbereitschaft des Heeres. Foto: Bundeswehr / Günther Oed
Vorführung von Standard- und Kanonenpanzer und der Einsatzbereitschaft des Heeres vor Mitgliedern des Verteidigungsausschusses in Munster, am 20.05.1963. Altarchiv V-2 22370
Vorführung von Stan- dard- und Kanonenpanzer und der Einsatzbereitschaft des Heeres. Foto: Bundeswehr / Günther Oed

Bereits am 26. Februar 1954 hatte sich der Bundestag mit dem deutschen Wehrbeitrag befasst. Dies war notwendig geworden, weil die Verträge über eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft auch die Schaffung einer gemeinsamen Armee vorsahen. Nach umfangreichen Debatten wurde die 1. Wehrnovelle – das Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes – mit der notwendigen 2/3 Mehrheit angenommen. Damit wurde das Grundgesetz in drei Punkten geändert:

  • Artikel 73 GG: Der Bund bekommt die ausschließliche Gesetzgebung auch über die Verteidigung einschließlich der Wehrpflicht……….
  • Artikel 79 GG Abs 1: Das Verfassungsänderungsverfahren wird für völkerrechtliche Verträge, die eine Friedensregelung …. zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik dienen, erleichtert.
  • Artikel 142 a GG: In diesem neuen Artikel wird erklärt, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem EVG-Vertrag nicht entgegenstehen.

Nachdem allerdings in Frankreich die Verabschiedung des EVG-Vertrages vertagt worden war, war eine europäische Armee gescheitert.

Allerdings war die Bundeswehr von vornherein als eine Armee im internationalen Kontext geplant. So mussten nun andere Wege für einen bundesdeutschen Wehrbeitrag gesucht werden. Überlegung war, diesen im Rahmen einer deutschen Mitgliedschaft in der NATO umzusetzen. Mit den Pariser Verträgen wurde die Aufstellung von zwölf Divisionen festgeschrieben, dabei sollte die maximale Stärke des deutschen Beitrags 500.00 Soldaten nicht überschreiten.

Die deutschen Truppenteile sollten internationalen Stäben unterstellt werden und ihre Integration auf Ebene einer Heeresgruppe erfolgen. Mit der Ratifizierung der Pariser Verträge am 27. Februar 1955 im Deutschen Bundestag wurde Deutschland offiziell Mitglied der NATO. Die Verträge traten dann am 5. Mai in Kraft.

Im Folgenden begann der eigentliche Aufbau der Bundeswehr. Am 7. Juni 1955 wurde das Amt Blank umbenannt und wurde das Bundesministerium der Verteidigung mit seinem ersten Minister Theodor Blank.

Am offiziellen Gründungstag der Bundeswehr erhalten Adolf Heusinger (li.) und Hans Speidel (re.) vom späteren Bundesminister der Verteidigung, Theodor Blank (mi.), am 12.11.1955 ihre Erkennungsurkunden zum Generalleutnant. Foto: Bundespresseamt
Am offiziellen Gründungstag der Bundeswehr erhalten Adolf Heusinger (li.) und Hans Speidel (re.) vom späteren Bundesminister der Verteidigung, Theodor Blank (mi.), am 12.11.1955 ihre Erkennungsurkunden zum Generalleutnant.
Foto: Bundespresseamt

Wie sollte nun die neue Bundeswehr möglichst zügig mit Ausrüstung ausgestattet werden? Mit dem Abkommen über die gegenseitige Verteidigungshilfe zwischen den USA und der Bundesrepublik sicherten die USA den neu aufzustellenden Kräften umfangreiche Material- und Ausrüstungslieferungen zu. Halbautomatische Sturmgewehre, Panzer, Artilleriegeschütze, Feldhaubitzen und Kampfflugzeuge sollten durch die USA geliefert werden, im Gegenzug wurde Deutschland verpflichtet, diese Waffen zur Verteidigung im Rahmen des NATO-Bündnisses einzusetzen.

Mit dem Freiwilligengesetz, am 15. und 16. Juli 1955 verabschiedet, wurde die Einstellung von zunächst 6.000 Freiwilligen festgelegt. Weiterhin wurde mit dem Gesetz über den Personalgutachterausschuss die Wiederverwendung ehemaliger Offiziere der Wehrmacht in der neuen Bundeswehr ermöglicht.

Schon zehn Tage später gingen die ersten wiedereingestellten Offiziere zum Supreme Headquarters Allied Powers Europe (SHAPE), um sich dort einzuarbeiten. Es begann die Ausbildung von Kampfflugzeugpiloten (Strahlflugzeugführer) in den USA und bis zum 1. August des gleichen Jahres hatten sich annähernd 150 Tausend Bürger zum freiwilligen Dienst in der Bundeswehr gemeldet.

Die besondere Rolle der Bundeswehr als Parlamentsarmee wird nicht nur durch die Entschei- dungen zur Aufstellung deutscher Verteidigungskräfte deutlich, son- dern auch wiederkehrend durch Ge- löbnisse heute vor dem Reichstag. Foto: Bundeswehr / Andrea Bienert
Die besondere Rolle der Bundeswehr als Parlamentsarmee wird nicht nur durch die Entschei- dungen zur Aufstellung deutscher Verteidigungskräfte deutlich, son- dern auch wiederkehrend durch Ge- löbnisse heute vor dem Reichstag.
Foto: Bundeswehr / Andrea Bienert

Der Aufstellungsplan für die Bundeswehr vom 21. September 1955 legte fest, dass der Aufbau des Heeres mit zwölf Divisionen bis zum Januar 1959 abgeschlossen sein sollte, bis Januar 1960 dann der Aufbau von Luftwaffe und Marine.

Am 10. Oktober 1955 war es dann soweit, der Bundespräsident Theodor Heuß ernennt die ersten Soldaten der neuen deutschen Streitkräfte. In der Folge überreicht der Bundesminister der Verteidigung, Theodor Blank, am 12. November 1955 den ersten 101 freiwilligen Soldaten ihre Ernennungsurkunde.

Die neue Bundeswehr war „geboren“, der Startpunkt deutscher Streitkräfte nach dem Zweiten Weltkrieg auf der Basis der „Inneren Führung“ und des „Staatsbürgers in Uniform“.

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