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Keine Haushaltssperre auf das Sondervermögen

Es löste einen kurzen Sturm der Aufregung aus: In der Augsburger Allgemeinen wurde unter der Überschrift „Finanzministerium verhängt Haushaltssperre bei Sondervermögen Bundeswehr“ berichtet, dass das Bundesministerium der Finanzen (BMF) als Reaktion auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Zahlungen des Verteidigungsministeriums aus dem Sondervermögen stoppt. Doch diese Aussage ist unzutreffend, betont das BMVg.
Die Haushaltssperre gilt nicht für das Sondervermögen der Bundeswehr, betont das BMVg.
Foto: Bundeswehr/Tom Twardy

„Die vom Bundesministerium der Finanzen verhängte Haushaltssperre bezieht sich auf die im Bundeshaushalt 2023 noch verfügbaren Verpflichtungsermächtigungen“, berichtet das BMVg und betont: „Das Sondervermögen Bundeswehr ist prinzipiell von der Haushaltssperre ausgenommen.“

Was von der Haushaltssperre allerdings betroffen ist, sind die neuen Vorhaben, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen gedeckt ist. „Das Bundesministerium der Verteidigung hat die Inanspruchnahme der Verpflichtungsermächtigungen wegen solcher Projekte bis auf weiteres aus eigener Initiative eingeschränkt“, berichtet das BMVg. Es werde aktuell geprüft, inwieweit man die Mittel für diese Projekte erstmal aus dem Sondervermögen absichern könne. Das BMVg betont: „Dies ist eine Vorsichtsmaßnahme, bis die Prüfung der einzelnen Verpflichtungsermächtigungen abgeschlossen ist. Hierzu stehen wir im engen Austausch mit dem BMF.“

Update 23.11.23, 13.08 Uhr:

Mittlerweile teilte das BMVg zudem mit: „In gemeinsamer abschließender Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) konnten wir klarstellen, dass das Sondervermögen Bundeswehr von den Vorgaben der Haushaltssperre ausgenommen ist und die Verpflichtungsermächtigungen aus dem Wirtschaftsplan 2023 des Sondervermögens keiner Sperre unterliegen. Die vorsorglich erfolgte Ausweitung der Haushaltssperre auf Verpflichtungsermächtigungen aus dem Sondervermögen Bundeswehr wurde durch ergänzenden Erlass aufgehoben. Es ist damit gewährleistet, dass auch die Finanzierung solcher Projekte sichergestellt ist, deren Finanzierung nicht ausschließlich über das Sondervermögen Bundeswehr abgedeckt sein wird.“

Dorothee Frank

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