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18. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten

Der aktuelle Bericht des Bundesministeriums der Verteidigung zu Rüstungsangelegenheiten setzt die Analyse der 19 bedeutenden Rüstungsprojekte, über die bereits im vorherigen 17. Rüstungsbericht informiert wurde, fort. In Anbetracht der sich weiter zuspitzenden sicherheitspolitischen Gesamtlage gewinnt die rasche Verbesserung der Ausrüstung der Truppe in Bezug auf Quantität und Qualität zunehmend an Bedeutung.
Der 18. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten
Ein Kampfhubschrauber Tiger im Flug.
Foto: Bundeswehr

„Das Sondervermögen Bundeswehr reicht zum vollständigen Schließen der in den drei Jahrzehnten Friedensdividende entstandenen Fähigkeitslücken nicht aus“, ist allerdings gleich zu Beginn des Reports zu lesen. Umso wichtiger sei nun, die gemeinsame und vertrauensvolle Zusammenarbeit von Legislative und Exekutive.

So besagt das Dokument der Rüstungsangelegenheiten, dass der aktuelle sicherheitspolitische Kontext eine klare Ausrichtung der Bundeswehr auf Landes- und Bündnisverteidigung erfordert. Eine glaubwürdige Landesverteidigung sei nur im Rahmen der NATO-Bündnisverteidigung realistisch leistbar.

Bekanntermaßen erfolgt die Finanzierung wichtiger Vorhaben aus dem Sondervermögen Bundeswehr, wodurch die Verteidigungsausgaben voraussichtlich über zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts liegen werden. Das 100 Milliarden Euro umfassende Sondervermögen wird allerdings bis Ende 2027 fast vollständig verausgabt sein. Änderungen am Bundeswehrfinanzierungs- und -sondervermögensgesetz sollen laut Plan eine beschleunigte Modernisierung ermöglichen. Es bleibt abzuwarten, inwiefern dies umgesetzt werden kann.

Es wurde kürzlich erst deutlich, dass Zusicherungen häufig gemacht und dann widerrufen werden, so etwa die Nachbeschaffung der Waffen für die Ukraine aus dem Sondervermögen.

Der nun vorgelegte Rüstungsbericht erwähnt, dass im Vergleich zum Jahr 2023 das Budget des Einzelplans 14 für militärische Beschaffungen voraussichtlich um etwa fünf Mrd. Euro im Jahr 2024 sinken soll. „Der größte Anteil an dieser Ansatzminderung ergibt sich aus der teilweisen Verlagerung der einzelveranschlagten Projekte Eurofighter, Transportflugzeug A400M und NATO-Hubschrauber (NH) 90 in das Sondervermögen Bundeswehr.“ Weitere Kürzungen resultieren aus der Übertragung vieler Beschaffungsprojekte aus den Sammeltiteln des Kapitels 1405 (Titel 554 05 bis 554 13) in das Sondervermögen Bundeswehr.

Hingegen verzeichnen der Titel für den Marinebetriebsstoffversorger und der Sanitätstitel bedeutende Zuwächse. Letzterer sei vor allem auf die Ausstattung der Neubauten der Multifunktionsgebäude der Bundeswehrkrankenhäuser Hamburg und Koblenz zurückzuführen.

Über diese Rüstungsangelegenheiten wird berichtet:

  • NATO-Hubschrauber 90 TTH
  • NATO-Hubschrauber 90 NTH (SEA LION)
  • NATO-Hubschrauber 90 MRFH
  • Kampfhubschrauber TIGER
  • Schwerer Transporthubschrauber
  • EUROFIGHTER (einschließlich AESA)
  • F-35A Lightning II, Transportflugzeug A400M
  • Pegasus (SLWÜA), U-Boot Klasse 212 Common Design
  • Korvette Klasse 130 2. Los, Fregatte Klasse 126
  • Eurodrohne
  • GTK Boxer
  • Schwerer Waffenträger Infanterie
  • Schützenpanzer PUMA
  • Waffensystem territoriale Flugkörperabwehr (ARROW) 85
  • Fähigkeitserhalt PATRIOT
  • Main Ground Combat System
  • Future Combat Air System (FCAS).

18. Bericht zu Rüstungsangelegenheiten

Christina Bornheim

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