Kabinett beschließt „Artikelgesetz Zeitenwende“ zur Personalförderung

Die Zeitenwende wird nun auch in Gesetzesform gegossen. Die Bundesregierung hat in ihrer heutigen Kabinettssitzung das „Artikelgesetz Zeitenwende“ auf den Weg gebracht. Eine Befassung des Deutschen Bundestages soll voraussichtlich Mitte November erfolgen, das Inkrafttreten ist für das Frühjahr 2025 avisiert. Das Gesetz soll vor allem die personelle Einsatzbereitschaft der Bundeswehr stärken, indem es den Beruf des Soldaten durch mehrere Maßnahmen attraktiver macht.

Die Bundesregierung, hier Verteidigungsminister Boris Pistorius beim Truppenbesuch, will die Personalsituation in der Bundeswehr durch verschiedene Maßnahmen verbessern. Diese Maßnahmen werden nun im „Artikelgesetz Zeitenwende“ auf eine rechtliche Basis gestellt.
Die Bundesregierung, hier Verteidigungsminister Boris Pistorius beim Truppenbesuch, will die Personalsituation in der Bundeswehr durch verschiedene Maßnahmen verbessern. Diese Maßnahmen werden nun im „Artikelgesetz Zeitenwende“ auf eine rechtliche Basis gestellt.
Foto: Bundeswehr/Tom Twardy

Der Gesetzesentwurf mit seinem umfangreichen Maßnahmenkatalog ist unmittelbare Reaktion auf die auch personellen Herausforderungen der Zeitenwende, beschreibt das BMVg in seiner Mitteilung. Mit den Maßnahmen aus dem Entwurf werde die Attraktivität des Dienstes nachhaltig gesteigert. Dies gelte insbesondere mit Blick auf die Brigade in Litauen, mit der Deutschland die „herausfordernde und notwendige Aufgabe zum Schutz der NATO-Ostflanke wahrnehmen“ werde.

„Ziel all dieser Maßnahmen ist es, die individuelle Einsatzbereitschaft durch persönliche Anreize und Perspektiven zu stärken“, berichtet das BMVg. „Dadurch wollen wir nicht nur qualifiziertes Personal in den eigenen Reihen halten, sondern auch neues Personal hinzugewinnen. Mit diesen wesentlichen Rechtsänderungen werden wir auch den Herausforderungen der Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit mit der notwendigen Flexibilität und Attraktivität begegnen.“

Das Gesetz zur personellen Zeitenwende

„Soldatinnen und Soldaten sowie Zivilbeschäftigte, die gemeinsam mit den Streitkräften unserer Verbündeten an der NATO-Außengrenze ihren Dienst leisten, um potentielle Aggressoren abzuschrecken und um uns zu schützen, wollen wir angemessen honorieren“, betont Verteidigungsminister Boris Pistorius. „Das Artikelgesetz Zeitenwende wird den Dienst attraktiver machen und die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken. Wir werden damit unseren Soldatinnen und Soldaten persönliche Perspektiven und Anreize bieten, die sich auf den gesamten militärischen Dienst auswirken. Es ist wichtig, dass wir diese Regelungen so schnell auf den Weg bringen, damit gerade auch die Soldatinnen und Soldaten der Brigade Litauen davon profitieren.“

Das Artikelgesetz Zeitenwende definiert dazu verschiedene Handlungsfelder, in denen umfangreiche Verbesserungen vorgenommen werden. Im Kern gehört hierzu:

  • Die Erhöhung der Verfügbarkeit von militärischem Personal, unter Wahrung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, vor allem für Ausbildungs- und Übungsvorhaben.
  • Das Arbeitszeitrecht wird flexibilisiert; die Reaktionsfähigkeit der Streitkräfte soll gefördert werden – etwa indem zeitliche Belastungen auch in allgemeinen Auslandsverwendungen, wie der Brigade Litauen, finanziell vergütet werden können.
  • Die Rahmenbedingungen für die dienstliche Mobilität werden verbessert, um die Entscheidung für einen Umzug oder Rückumzug insbesondere mit Familie nach und von Litauen zu erleichtern.
  • Umfangreiche besoldungsrechtliche und versorgungsrechtliche Änderungen sollen unmittelbar zur Stärkung der personellen Einsatzbereitschaft beitragen.
  • Dazu gehört auch eine Alarmierungsvergütung für Soldatinnen und Soldaten zur Honorierung besonderer Einschränkungen aufgrund zunehmender Alarmierungsverpflichtungen. Die Bundeswehr ist wegen nationaler und multinationaler Alarmierungsverpflichtungen auf kurze Rückkehrzeiten angewiesen. Wer ständig erreichbar ist und innerhalb weniger Stunden zur Dienststelle zurückzukehren hat, nimmt damit persönliche Entbehrungen in der privaten Lebensführung in Kauf. Das soll auch finanziell abgegolten werden.
  • Das BMVg schafft zudem drei zusätzliche Stellenzulagen für besonders wichtiges Personal, nämlich für Waffensystemoperateure der Drohnen HERON TP, für Combat Controller und für in der hydroakustischen Aufklärung eingesetzte Soldatinnen und Soldaten.
  • Das BMVg will die Einsatzversorgung verbessern. Es soll unter anderem möglich werden, Einmalentschädigungen bei Unfällen nicht nur im Auslandseinsatz, sondern auch bei mehrtägigen Übungen (etwa in Litauen) zu gewähren. Das soll den Soldatinnen und Soldaten bei besonders gefährlichen Diensthandlungen besser finanziell und sozial absichern.
  • Der sachliche und räumliche Anwendungsbereich des Arbeitssicherstellungsgesetzes wird erweitert, um die Versorgung der Bundeswehr und der verbündeten Streitkräfte für Zwecke der Verteidigung einschließlich des Schutzes der Zivilbevölkerung besser gewährleisten zu können.

Der gesamte Referentenentwurf ist hier abrufbar.

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