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Bundesregierung stimmt zu: 5 polnische MiG-29 an Ukraine

Die Bundesregierung hat am 13. April dem am selben Tag eingegangenen Reexportantrag der polnischen Regierung zur Abgabe von fünf MiG-29 aus früheren Beständen der Nationalen Volksarmee an die Ukraine zugestimmt. Damit wird die Endverbleibsklausel im Überlassungsvertrag aus 2003 zwischen Deutschland und Polen eingehalten, die vorsieht, dass eine Weitergabe der MiG-29 an Dritte durch Polen der schriftlichen Zustimmung der deutschen Seite bedarf.
Militärjet MiG-29A der polnischen Luftwaffe auf der ILA Berlin Air Show 2016.
Militärjet MiG-29A der polnischen Luftwaffe auf der ILA Berlin Air Show 2016.
Foto: Wikimedia Commons/Julian Herzog

Bereits Mitte März hatte der polnische Staatspräsident Andrzej Duda angekündigt, eine Koalition mit der Slowakei zu bilden, um die Ukraine mit Kampfflugzeugen des Typs MiG-29 zu unterstützen, wie wir berichten. Bei einem Besuch des ukrainischen Präsidenten Selenskji in Warschau am 5. April ergänzte er sein Versprechen, wie das BMVg in seiner Meldung schreibt: Er plane, sämtliche polnische MiG-29 an die Ukraine zu übergeben.

Da sich unter den polnischen MiG-29 neben Kampfflugzeugen aus der ehemaligen UdSSR und ehemaligen Tschecheslowakei auch MiG-29 aus früheren Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee befinden, stellte Polen nun am 13. April den entsprechenden Reexportantrag an die Bundesregierung, mit der Bitte fünf MiG-29 an die Ukraine übergeben zu dürfen. Verteidigungsminister Pistorius freute sich mitteilen zu können, dass Deutschland hierzu noch am selben Tag seine Zusage gegeben habe. „Ich begrüße, dass wir in der Bundesregierung gemeinsam diese Entscheidung erzielt haben. Das zeigt: auf Deutschland ist Verlass,“ so der Minister weiter.

Notwendig wurde diese Zustimmung laut BMVg durch die Endverbleibsklausel im Überlassungsvertrag vom 24. Juni 2003, in dem die Abgabe von MiG-2 von Deutschland an Polen aus Beständen der ehemaligen Nationalen Volksarmee vereinbart wurde. Die Klausel sieht vor, dass eine Weitergabe der MiG-29 an Dritte durch Polen der schriftlichen Zustimmung der deutschen Seite bedarf.

Quelle: Presseinformation des Bundesministeriums der Verteidigung. 

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