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German Heron TP kommt nach Deutschland

Im Rahmen der Weiterentwicklung des Projekts German Heron TP (Turboprop) wird das unbemannte Luftfahrzeug künftig auch in Deutschland eingesetzt werden können. Zur Umsetzung dieses Vorhabens war es notwendig den bestehenden Betreibervertrag anzupassen. Eine entsprechende Änderung wurde heute von der Präsidentin des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw), Annette Lehnigk-Emden, und Vertretern der Firma Airbus DS Airborne Solutions (ADAS) GmbH unterzeichnet.
Eine Aufklärungsdrohne Heron TP startet auf der Air Force Base Tel Nof/Israel
Eine Aufklärungsdrohne Heron TP startet auf der Air Force Base Tel Nof/Israel
Foto: PIZ

Lehnigk-Emden äußerte sich erfreut über die Anpassung des Betreibervertrages und betonte, dass damit der Grundstein für die Nutzung des German Heron TP in Deutschland gelegt wurde. Sie erklärte, dass das System der Truppe künftig wertvolle Aufklärungsdaten liefern wird undsomit zur Sicherheit Deutschlands im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung sowie zur Informationssicherheit beitragen kann.

Der German Heron TP deckt die Fähigkeitsdomänen Aufklärung und Wirkung ab. Als Nachfolge des HERON 1-Systems ist es als Überbrückungslösung bis zur Einführung des European MALE RPAS geplant. Das System verfügt über eine Vielzahl von Sensoren, die die Erstellung von Aufklärungsergebnissen unabhängig von den Wetterbedingungen ermöglichen. Im Unterschied zu seinem Vorgängermodell ist die German Heron TP bewaffnungsfähig, was dazu dient, Truppenbewegungen zu schützen. Das derzeitige System besteht aus fünf unbemannten Luftfahrzeugen und vier Bodenkontrollstationen, die sowohl den Grundbetrieb für Ausbildung und Übung als auch mögliche Einsatzverpflichtungen sicherstellen können.

Die Fähigkeiten der Systeme werden im schleswig-holsteinischen Jagel während eines Demonstrationsbetriebs von sechs Monaten mit 300 Flugstunden unter Beweis gestellt. Eine Verlängerung des Flugbetriebs um weitere sechs Monate ist ebenfalls über den Vertrag realisierbar, ebenso wie die Bereitstellung und der Betrieb zusätzlicher Hardware.

Quelle: Pressemitteilung: PIZ. Redaktionell bearbeitet.

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