Militärische Sicherheit – Bundestag beschließt Artikelgesetz

Der Deutsche Bundestag hat gestern in zweiter und dritter Lesung das sogenannte Artikelgesetz Militärische Sicherheit beschlossen. Ziel der vor drei Monaten angestoßenen Reform ist ein neuer Rechtsrahmen für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), sowie die notwendige Prüfung neuer Rekruten, um den personellen Aufwuchs der Truppe zu erleichtern.

Der Aufwuchs der Bundeswehr erfordert entsprechende Liegenschaften zur militärischen Nutzung.
Der Aufwuchs der Bundeswehr erfordert entsprechende Liegenschaften zur militärischen Nutzung.
Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert

Ein Bestandteil des Artikelgesetzes Militärische Sicherheit ist das neue MAD-Gesetz. Das Verteidigungsministerium will damit auf die veränderte Sicherheitslage reagieren. Der Militärische Abschirmdienst soll zukünftig auch im Ausland seine Tätigkeiten „ganz im Sinne der Landes- und Bündnisverteidigung“ ausrichten können, heißt es aus dem Ministerium.

Durch die Neuausrichtung soll es dem MAD auch möglich sein, deutsche Soldatinnen und Soldaten sowie deren Familien beispielsweise bei der „Brigade Litauen“ schützen zu können. Zusätzlich geht es um digitale Verteidigung. Der MAD soll zukünftig bei Cyber-Angriffen fremder Mächte eigenständig Maßnahmen ergreifen können. So sollen Angriffe auf die IT-Systeme der Bundeswehr effektiver abgewehrt werden.

Verfassungstreue statt Soldateneinstellungsüberprüfung

Ein weiterer Punkt in Bezug auf Militärische Sicherheit ist neues Personal. Hier soll die Truppe zukünftig stark aufwachsen. Das Artikelgesetz soll nun die bisherige Soldateneinstellungsüberprüfung durch eine nach Meinung des Ministeriums „effektivere und schnellere Verfassungstreueprüfung“ ersetzen.

Hierfür genügt eine Abfrage bei den Nachrichtendiensten – die sogenannte NADIS-Abfrage – beim Bundeszentralregister. Außerdem will die Bundeswehr einen Blick in öffentliche Quellen, wie soziale Meiden werfen.

Seit 2016 war es Aufgabe des MADs jede Bewerberin und jeden Bewerber zu überprüfen, was zusätzliches Personal, Zeit und Geld beanspruchte. Man wollte unter anderem Verhindern, dass Islamisten oder anderweitig ungeeignete Personen in die Truppe kommen. Durch die Sicherheitsüberprüfung wurde über 60 Menschen der Eintritt in die Streitkräfte und damit eine Ausbildung an der Waffe untersagt.

Auch wenn das Ministerium eine deutliche Beschleunigung bei der Einstellung neuer Soldatinnen und Soldaten durch das Artikelgesetz Militärische Sicherheit erlangen möchte, könnte letztlich diese darunter leiden. Das Ministerium betonte, „dass weiterhin eine gründliche und intensive Überprüfung stattfindet“.

Ob eine durch reine NADIS-Abfrage festgestellte Verfassungstreue allerdings ausreicht, um das Einschleusen möglicher Saboteure zu unterbinden, ist fraglich. Hier dürfte tatsächlich ein Blick in die sozialen Medien erfolgsversprechender sein.

Stärkung der Befugnisse der Feldjägertruppe

Die Sicherheit wird im militärischen Alltag insbesondere durch Feldjäger organisiert. Das Artikelgesetz Militärische Sicherheit setzt auch hier mit geänderten Befugnissen an: In Zukunft wird es Feldjägern und anderen berechtigten Personen erlaubt sein, verdächtige Personen auch außerhalb militärischer Bereiche zu kontrollieren und bei Bedarf festzuhalten, bis die Polizei eintrifft.

Erweiterte Durchsuchungs- und Beschlagnahmeregeln sollen es den Feldjägern zudem erlauben, bei unberechtigten Drohnenüberflügen die Identifizierung und Verfolgung potentieller Bediener durchzuführen.

Änderung § 20a Soldatengesetz

Nicht nur militärische sondern Sicherheit für das ganze Land soll die Änderung des § 20a des Soldatengesetzes bringen. Hier geht es darum, dass zukünftig jede Aufnahme einer Erwerbstätigkeit für eine fremde Macht der Genehmigungspflicht unterliegt. So soll verhindert werden, dass im Dienst bei der Bundeswehr erlangte Informationen an fremde Mächte abfließen. Bisher galt hier eine Frist von zehn Jahren nach dem Ausscheiden aus dem Dienst.

Das gestern beschlossene Artikelgesetz Militärische Sicherheit wird – vorbehaltlich der noch ausstehenden zweiten Befassung des Bundesrats – im kommenden Jahr in Kraft treten und an mehrere Stellschrauben sicherheitsrelevante Änderungen hervorrufen. Mit Blick auf die Überprüfung von Rekruten könnten diese Änderungen allerdings auch zu einer Verschlechterung der Sicherheit führen.

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