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Eignung der Professoren von Bundeswehr-Universitäten?

Ein Soldat muss bei seinem Eid schwören, „der Bundesrepublik Deutschland treu zu dienen und das Recht und die Freiheit des deutschen Volkes tapfer zu verteidigen“. Er ist diesem Eid nach dem Rechtsstaat verpflichtet, nicht der jeweiligen Regierung. Doch nun wenden sich einzelne Professoren der Bundeswehr-Universitäten offen gegen diesen Rechtsstaat bzw. gegen die Durchsetzung der Rechtsstaatlichkeit.

Die beiden Bundeswehr-Universitäten haben mit der Ausbildung des künftigen Offiziernachwuchses einen besonderen Lehrauftrag.
Die beiden Bundeswehr-Universitäten haben mit der Ausbildung des künftigen Offiziernachwuchses einen besonderen Lehrauftrag.
Foto: Bundeswehr/Christian Vierfuß

Wer die Nachrichtenlage verfolgt weiß, dass am Dienstag ein illegal errichtetes Protestcamp an der Freien Universität (FU) Berlin durch die Polizei aufgelöst wurde. Das Camp war weder angemeldet oder genehmigt noch durch den Hausherrn, die FU Berlin, gestattet worden. Die deutsche Verfassung garantiert zwar die Demonstrationsfreiheit, aber nicht jederzeit und unter allen Umständen. Wie liberal Demonstrationen in Deutschland gewährt werden, bewiesen die Querdenker zu Coronazeiten. Doch die Protestler in Berlin haben sich gar nicht erst um legale Möglichkeiten bemüht.

Das illegale Besetzen von Geländen und Gebäuden wird hingegen nicht durch die Verfassung gedeckt und dementsprechend räumte am Dienstag die Polizei das Gelände.

Dass es sich bei der aufgelösten Demonstration um pro-palästinensische Kundgebungen handelte, wo zudem auch antisemitische Parolen zu hören waren, spielte für den Polizeieinsatz nicht einmal eine Rolle. Es macht das Verhalten der Professoren der Bundeswehr-Universitäten allerdings noch unverständlicher, da in den Streitkräften angesichts der deutschen Vergangenheit besonderer Wert auf das Ablehnen von jeglicher Form von Antisemitismus gelegt wird.

Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten

Heute wurde ein „Statement von Lehrenden an Berliner Universitäten“ veröffentlicht. Darin ist zu lesen: „Als Lehrende der Berliner Hochschulen verpflichtet uns unser Selbstverständnis dazu, unsere Studierenden auf Augenhöhe zu begleiten, aber auch zu schützen und sie in keinem Fall Polizeigewalt auszuliefern.“ Einen regulären durch ein den Rechtsstaat angeordneten Polizeieinsatz als „Polizeigewalt“ zu titulieren, zeigt bereits eine Grundeinstellung, die eigentlich mit dem Selbstverständnis einer Bundeswehr-Universität kaum vereinbar ist.

Doch die Erklärung geht noch weiter: „Unabhängig davon, ob wir mit den konkreten Forderungen des Protestcamps einverstanden sind, stellen wir uns vor unsere Studierenden und verteidigen ihr Recht auf friedlichen Protest, das auch die Besetzung von Uni-Gelände einschließt. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind grundlegende demokratische Rechte, die auch und gerade an Universitäten zu schützen sind. Angesichts der angekündigten Bombardierung Rafahs und der Verschärfung der humanitären Krise in Gaza sollte die Dringlichkeit des Anliegens der Protestierenden auch für jene nachvollziehbar sein, die nicht alle konkreten Forderungen teilen oder die gewählte Aktionsform für nicht geeignet halten.“

Besonders mit dem letzten Passus zeigen die Unterzeichner, dass sie sich eben doch mit dem Anliegen der Protestler verbünden – womit wieder der Antisemitismus im Raum steht. Auch das im Statement titulierte Recht, jedes Gebäude oder Gelände jederzeit unter der Fahne des Protestes besetzen zu dürfen, findet sich nicht in den deutschen Gesetzen und wäre auch mit den Grundrechten kaum vereinbar. Diese gelten schließlich nicht nur für Demonstranten, sondern auch für alle anderen Menschen, wie Mitstudierende oder Besitzer von Gebäuden/Geländen.

Unterzeichner der Bundeswehr-Universitäten

Gezeichnet ist das Statement durch 338 Professorinnen und Professoren von Berliner Universitäten. Dem schließt sich eine Liste von Personen an, die als „Weitere Unterstützer:innen“ aufgeführt sind. Hier tauchen mehrere Professorinnen und Professoren der beiden Universitäten der Bundeswehr auf. Besonders kritisch ist dabei, dass zwei Fakultäten gleich mit mehreren Unterstützern des Papiers auftauchen – und dass beide Fakultäten genau die Bereiche lehren, welche das Statement vom Rechtsstaat trennt.

Mit Professur für Öffentliches Rech an der Universität der Bundeswehr Hamburg unterzeichneten Sué González Hauck und Jens Theilen das Papier in dem es heißt, dass mit der verfassungsmäßen Räumung die Studierenden der „Polizeigewalt“ ausgeliefert worden seien.

Vom Institut für Kulturwissenschaften der Universität der Bundeswehr München unterzeichneten mit Maike Messerschmidt und Lisa Mohrat zwei Professorinnen, welche die Soldatinnen und Soldaten auch zu Nordafrika und Israel unterrichten, das Statement, dessen Unterstützung der Protestierenden sich nicht von deren antisemitischen Äußerungen distanzierte.

Es bleibt nun abzuwarten, wie mit diesem Fall umgegangen wird. Eindeutig sind die Polizisten nach den Grundsätzen des Rechtsstaats vorgegangen. Ebenso hat die FU Berlin sicherlich kaum falsch gehandelt, als sie offenen Antisemitismus auf ihrem Gelände nicht duldete.

Die Universitäten der Bundeswehr haben einen besonderen Auftrag, sie müssen junge Menschen darauf vorbereiten, Deutschland, seine Rechtsstaatlichkeit und seine Bürger auch mit der Waffe zu verteidigen. Es müsste also zum Grundsatz der Lehre an den Bundeswehr-Universitäten gehören, dass Freiheit nicht einfach nur besteht, sondern verteidigt werden muss. Durch Soldaten. Oder durch Polizisten. Auf rechtsstaatlicher Grundlage. Es stellt sich also die Frage, ob die Unterzeichner des Statements tatsächlich in der Lage sind, den angehenden Offiziernachwuchs zu lehren und sowohl auf eine rechtsstaatliche als auch eine nicht-antisemitische Grundlage zu stellen.

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