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Was stirbt für die Kampfpanzer?

Um die Beschaffung der zusätzlichen 105 Kampfpanzer Leopard 2 A8 zu finanzieren, müssen andere Projekte aus dem Sondervermögen Bundeswehr wieder herausgenommen werden. Bisher hielt das BMVg sich bedeckt, welche Systeme den Panzern zum Opfer fallen sollen. Doch der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages verabschiedete gestern, als Bedingung zur Genehmigung der „25 Mio Vorlage“, einen Maßgabenbeschluss zur Aufklärung.

Ein Euro kann nur einmal ausgegeben werden und auch das 100 Milliarden Sondervermögen ist endlich, deshalb werden Projekte dem Kauf neuer Leopard-Kampfpanzer zum Opfer fallen. Welche das sind, das muss das BMVg nun benennen.
Ein Euro kann nur einmal ausgegeben werden und auch das 100 Milliarden Sondervermögen ist endlich, deshalb werden Projekte dem Kauf neuer Leopard-Kampfpanzer zum Opfer fallen. Welche das sind, das muss das BMVg nun benennen.
Foto: Bundeswehr/Marco Dorow

Bisher waren die Mitglieder des Haushaltsausschusses nur mündlich von Vertretern des BMVg informiert worden, dass zur Finanzierung der neuen Beschaffung der Kampfpanzer andere Projekte nicht realisiert würden. Doch um welche es sich handelt, darüber hielt sich das BMVg bedeckt. Nun befehlen allerdings nicht nur die Opposition, sondern auch Vertreter der Ampel-Regierung Aufklärung.

Diese Forderung wurde in den beschlossenen Maßgaben zur Beschaffung festgelegt, welche sich zwar friedlich parlamentarisch-bürokratisch lesen – dabei aber tatsächliches Dynamit enthalten.

Vorgaben zum Kampfpanzer-Kauf

„Nach Darlegung des BMVg sind die erforderlichen Ausgaben für die Beschaffung der 105 Kampfpanzer Leopard 2 in den Jahren 2026ff bedarfsgerecht berücksichtigt, wohingegen diese im Bundeshaushalt 2024 und im Finanzplan bis 2027 sowie im Wirtschaftsplan 2024 zum Sondervermögen Bundeswehr nicht ausreichend veranschlagt sind. Das BMVg hat schriftlich darzulegen, wie die fehlenden Mittel für das Projekt planfondneutral bereitgestellt werden sollen“, ist in dem Beschluss festgehalten, und: „Das BMVg hat schriftlich zu begründen, weshalb trotz der Nichtveranschlagung der 105 Kampfpanzer Leopard 2 die Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2026 und 2027 über den Titel 1491 554 97 ausreicht, wohingegen die Verpflichtungsermächtigung für die Jahre 2028 bis 2030 nicht ausreichend zur Verfügung stehen.“

Weiter lautet der Beschluss: „Das BMVg hat schriftlich zu erläutern, wieso es nicht bereits im Rahmen des Haushaltsverfahrens für das Jahr 2024 eine Vorsorge für den Finanzbedarf der Beschaffung getroffen hat, obwohl die Entscheidung des Verteidigungsministers bereits Ende Juni 2023 bekannt war.“

Parlamentarier fordern Antworten

Wie groß der Unmut der Parlamentarier mittlerweile ist, zeigt besonders die Tatsache, dass der Beschluss auch von Abgeordneten aus der Ampel-Regierung mitgetragen wurde. Gegen die „25 Mio Vorlagen“ wollte zwar niemand stimmen, um die Verteidigungsfähigkeit Deutschlands nicht zu gefährden, doch die Politiker fordern Antworten.

„Dass das Verteidigungsministerium hohe dreistellige Millionenbeträge bis 2027 ausgeben will und diese von anderen Beschaffungsvorhaben abzieht – ohne ein einziges Wort zu verlieren, welche anderen Beschaffungsvorhaben aufgegeben werden – ist eine neue Qualität der unseriösen Beschaffung“, bringt MdB Ingo Gädechens, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Verteidigungshaushalt, die Stimmung im Haushaltsausschuss zum Ausdruck. „Alles wird der Erfolgsmeldung untergeordnet. Die wahre Botschaft aber ist: Die Bundeswehr kriegt nichts zusätzlich – sie kriegt nur andere Waffensysteme als bisher eingeplant. Das ist eine Täuschung der Truppe!“

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