Bundeskabinett bringt 2 Gesetze zur militärischen Stärkung auf den Weg

Die Bundesregierung hat heute zwei bedeutende Gesetzesinitiativen beschlossen, die die Bundeswehr nachhaltig stärken sollen. Neben einem neuen Wehrdienstgesetz – das mehr Personal und eine attraktivere Reserve schaffen soll – bringt ein Artikelgesetz zur „Militärischen Sicherheit“ erweiterte Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und die Feldjäger. Das Bundeskabinett tagte im abhörsicheren „U-Boot“ des Bendlerblocks. Nach über 30 Jahren rückte die Sicherheitspolitik damit auch symbolisch wieder ins Zentrum deutscher Politik.

Bundeskabinett: Kabinettssitzung im Verteidigungsministerium mit militärischem Besuch (v.l.n.r.) Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius, der Alliierte Oberkommandierender in Europa SACEUR, General Alexus G. Grynkewich, Bundeskanzler Friedrich Merz und Generalinspekteur Carsten Breuer.
Bundeskabinett: Kabinettssitzung im Verteidigungsministerium mit militärischem Besuch (v.l.n.r.) Bundesminister der Verteidigung Boris Pistorius, der Alliierte Oberkommandierender in Europa SACEUR, General Alexus G. Grynkewich, Bundeskanzler Friedrich Merz und Generalinspekteur Carsten Breuer.
Foto: Generinspekteur

Die heutige Sitzung des Bundeskabinetts markierte durchaus einen historischen Wendepunkt: Erstmals seit über 30 Jahren empfing der Verteidigungsminister seine Kabinettskolleginnen und -kollegen zur gemeinsamen Sitzung. Zur Zeit des Kalten Krieges war dies ein wiederkehrendes Ereignis. „Die sicherheitspolitische Lage zwingt uns heute dazu, dass wir diese Tradition wieder aufleben lassen“, erklärte Bundeskanzler Friedrich Merz.

Es gehe, so der Kanzler, um einen symbolischen Akt, um der Bevölkerung, aber auch den Verbündeten und dem potenziellen Gegner Russland deutlich zu machen, dass die deutsche Politik eine Zeitenwende vollzogen habe. Doch kam das Bundeskabinett heute nicht nur symbolisch zusammen, sondern widmete sich auch inhaltlich der Sicherheitspolitik.

Abhörsicher im „U-Boot“

In der außergewöhnlichen Kabinettssitzung im abhörsicheren „U-Boot“ des Verteidigungsministeriums griff die Bundesregierung auch auf Fachkompetenz zurück.  Verteidigungsminister Pistorius lud nicht nur das Bundeskabinett selbst in den Bendlerblock ein, sondern auch Generalinspekteur General Carsten Breuer.

Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Fokus- Das Bundeskabinett tagt im Berliner Bendlerblock Bundeswehr:Christoph Kassette
Sicherheits- und Verteidigungspolitik im Fokus: Das Bundeskabinett tagte heute im Berliner Bendlerblock.
Foto: Bundeswehr / Christoph Kassette

Eine Besonderheit stellte auch die Teilnahme des neuen NATO-Kommandeurs SACEUR, General Alexus G. Grynkewich, dar. Die Mitglieder des Bundeskabinetts erhielten somit die Möglichkeit, Input von höchster militärischer Ebene über die neue sicherheitspolitische Lage zu erhalten. So konnten sie ihre geplanten legislativen Schritte im Verteidigungsbereich qualifiziert diskutieren.

Dass hier offen gesprochen werden konnte, verdankt das Bundeskabinett dem abhörsicheren „U-Boot“. Der speziell gesicherte Konferenzraum ist mit baulichen, technischen und personellen Schutzmaßnahmen ausgestattet, die das Abhören durch jedwede Mittel verhindern.

2 Gesetze zur Stärkung der Bundeswehr

Beschlossen wurden heute gleich zwei Gesetzentwürfe zur Stärkung der Bundeswehr: das Artikelgesetz „Militärische Sicherheit“ und das Wehrdienst-Modernisierungsgesetz – auch als „Neuer Wehrdienst“ bezeichnet.

Mit dem neuen Wehrdienst soll das Personalproblem der Bundeswehr angegangen werden, um mehr aktive Soldatinnen und Soldaten zu gewinnen. Gleichzeitig soll eine moderne, attraktive Reserve geschaffen werden, die auf die aktuellen sicherheitspolitischen Herausforderungen reagieren kann. „Es ist nicht nur irgendein Gesetz“, erklärte Pistorius überzeugt, „es ist ein Riesenschritt nach vorne.“

Neuer Wehrdienst – für Männer Pflicht, für Frauen nicht

Der neue Wehrdienst sieht vor, Männer und Frauen zum 18. Geburtstag einen digitalen Fragebogen zukommen zu lassen. Die Beantwortung soll für Männer verpflichten, für Frauen freiwillig sein. Abgefragt werden darin persönliche Daten, Verfügbarkeit, Bildungsabschlüsse und sonstige Qualifikationen sowie die Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung. Fällt letztere positiv aus, kann eine Musterung erfolgen. Eine verpflichtende Musterung soll dann ab dem 1. Juli 2027 für alle Männer wieder eingeführt werden.

Neuer WEhrdienst Bundeswehr :Jana Neumann
Neuer Wehrdienst der Bundeswehr im Kabinertt beschlossen
Foto: Bundeswehr / Jana Neumann

Zudem soll das heute vorgelegte Gesetz auch förmliche Änderungen mit sich bringen. Anstelle des bislang „Freiwilligen Wehrdienstes als besonderes staatsbürgerliches Engagement“ werden Wehrdienstleistende zukünftig alle den Status einer Soldatin beziehungsweise eines Soldaten auf Zeit erhalten. Dieser Status – mit Dienstzeiten von sechs bis 23 Monaten – soll ihnen eine bessere Versorgung und flexible Dienstzeiten ermöglichen.

Diesem Ansatz folgend, sollen auch Laufbahnwechsel bis zu Verpflichtungen von 25 Jahren oder in das Modell Berufssoldat erleichtert und gefördert werden. Ebenso soll durch die höhere Verfügbarkeit von kurzzeitigen Wehrdienstleistenden der Pool für Reservisten vergrößert werden, die stärker an die Truppe angebunden werden sollen.

Der Gesetzentwurf zum neuen Wehrdienst sieht ebenfalls vor, die Wehrerfassung zu modernisieren. Diese soll an das aktuelle Melderecht angepasst werden und die Meldebehörden der Länder entlasten.

Artikelgesetz „Militärische Sicherheit“

Das andere heute vom Bundeskabinett beschlossene Vorhaben zur Stärkung der Bundeswehr – das Artikelgesetz „Militärische Sicherheit“ –, ist bereits das zweite seiner Art in diesem Jahr. Bereits Ende Januar wurde das Artikelgesetz „Zeitenwende“ noch mit dem alten Bundestag beschlossen. In einem Artikelgesetz werden Änderungen in mehreren bereits bestehenden Gesetzen vorgenommen.

Symbolbild militärische Sicherheit.
Symbolbild militärische Sicherheit.
Foto: Bundeswehr / Susanne Hähnel

Im heutigen Fall soll das vom Bundeskabinett auf den Weg gebrachte Artikelgesetz „Militärische Sicherheit“ die Bundeswehr in mehreren Bereichen stärken: etwa durch erweiterte Befugnisse für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) im In- und Ausland, eine beschleunigte Prüfung der Verfassungstreue neuer oder reaktivierter Mitarbeitender der Bundeswehr sowie neue Kontrollrechte für Feldjäger und zivile Sicherheitskräfte an militärischen Standorten.

So sollen Feldjäger beispielsweise mehr Rechte erhalten, um verdächtige Personen in militärischen Bereichen zu überprüfen und festzuhalten. Auch sollen die Kompetenzen des MAD insofern ausgebaut werden, als dass sie z. B. die Soldatinnen und Soldaten der Brigade Litauen beschützen können sollen – auch im Bereich der Cyberabwehr. Zudem sollen die Befugnisse und Abwehrfähigkeiten gegen Sabotage und Spionage gestärkt werden.

Jetzt noch in den Bundestag

Mit den heute gefassten Beschlüssen setzt die Bundesregierung auf eine zweigleisige Strategie: Einerseits werden Sicherheitsstrukturen innerhalb der Bundeswehr enger vernetzt, Reaktionsfähigkeit erhöht und Personalmangel bekämpft. Andererseits soll die Bundeswehr personell besser aufgestellt werden – auch in Bezug auf Reservisten.

Damit zeigt das Bundeskabinett den Willen, Deutschlands Verteidigungsfähigkeit in Zeiten wachsender geopolitischer Spannungen zukunftssicher gestalten zu wollen. Doch auch wenn das Bundeskabinett heute mit der symbolischen Sitzung im Bendlerblock ein Zeichen setzen wollte und konnte, enthalten die beiden Gesetzesvorhaben lediglich einen kleinen (wenn auch wichtigen) Teil der militärischen Stärkung in Deutschland. Zudem liegt es jetzt erst am Deutschen Bundestag, die Gesetze zu beschließen, damit sie umgesetzt werden können.

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