Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat heute vier 25-Millionen-Euro-Vorlagen für Beschaffungsgroßprojekte der Bundeswehr gebilligt, darunter die Beschaffung von Netzwerferdrohnensystemen. Hintergrund ist die wachsende Bedrohung durch Klein- und Kleinstdrohnen, die neben Angriffen wie in Leipzig auch zum Ausspähen und für Sabotageversuche genutzt werden.
Die Bundeswehr braucht wirksame Abwehrmittel, um ihre Liegenschaften im In- und Ausland zu schützen. Netzwerferdrohnen gelten als bewährte Maßnahme des Liegenschaftsschutzes und kommen in der Regel im Verbund mit weiteren Systemen wie Störsendern oder Detektionsradaren zum Einsatz. Da die Drohnen mit einem Abfangnetz eingefangen bzw. abgewehrt werden, ist der Einsatz auch im urbanen Gelände möglich.
Das unbefugte Überfliegen militärischer Liegenschaften ist kein Kavaliersdelikt. Es wird als Teil hybrider Bedrohungsszenarien konsequent verfolgt und geahndet. Die Bundeswehr baut ihre Fähigkeiten zur Drohnenabwehr intensiv aus: Für alle relevanten Reichweiten und Zielklassen, einschließlich des Nah- und Nächstbereichs, wurden bereits neue Abwehrmaßnahmen umgesetzt oder deren Erprobung und Beschaffung läuft. Zudem wurden in allen Teilstreitkräften hochmobile Schnelle Reaktionselemente (SRE) für die Drohnenabwehr aufgestellt, die anlassbezogen Objekte oder Aktivitäten schützen können. Diese SRE haben bereits die Partner Belgien und Dänemark bei der Drohnenabwehr unterstützt.
Weitere Vorhaben vom Haushaltsausschuss bestätigt
Neben der Beschaffung der Netzwerferdrohnen hat der Haushaltsausschuss drei weitere 25-Millionen-Euro-Vorlagen gebilligt, die im Kern die Luftverteidigung und die Kommunikation der Truppe stärken.
Die erste betrifft die Wiederbeschaffung von PATRIOT-Feuereinheiten: Nachdem die Bundeswehr 2025 Feuereinheiten zur Verstärkung der ukrainischen Luftverteidigung abgegeben hat, werden diese nun im Foreign-Military-Sales-Verfahren über die US-Regierung ersetzt.
Die zweite Vorlage sieht die Herstellung und Lieferung von Einsatzcontainern zur Instandsetzung des Waffensystems PATRIOT vor. Sie sichern die Instandsetzungsfähigkeit und Einsatzbereitschaft der Flugabwehrraketengruppen im mobilen Einsatz und helfen, die qualitativen und quantitativen Fähigkeitsforderungen der NATO zu erfüllen.
Die dritte Vorlage umfasst Flugfunkgeräte für den Hubschrauber NH90, die aus einem bestehenden Vertrag abgerufen werden. Sie ermöglichen verschlüsselte taktische Kommunikation zwischen Hubschrauber und Bodenstellen sowie anderen Luftfahrzeugen.