Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf des Bundesministeriums der Verteidigung zum „Gesetz zur Modernisierung wehrersatzrechtlicher Vorschriften und zur Einführung eines neuen Wehrdienstes“ beraten. Das Kernelement des Entwurfs ist es, die im Jahr 2011 ausgesetzte Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder einzuführen. Junge Männer im Alter von 18 Jahren werden verpflichtet, einen digitalen Fragebogen auszufüllen, Frauen können dies freiwillig tun. Mit dem Online-Fragebogen will das BMVg die persönliche Daten, das Interesse und die Bereitschaft zum Wehrdienst abfragen.
„Abgeleitet aus der Bedrohungslage müssen wir die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit stärken“, betont das BMVg. „Dafür benötigen wir eine aufwuchsfähige und durchhaltefähige Bundeswehr, die im Bündnisrahmen einen Konflikt nicht nur langfristig bestehen, sondern zuvor bereits glaubhaft abschrecken kann. Mit dem Aufbau der dafür benötigten Rahmenbedingen und einer professionellen und personell ausreichend aufgestellten Reserve müssen wir in Friedenszeiten beginnen.“
Mit der durch das BMVg als „einfachgesetzlichen Änderung“ bezeichneten Neufassung würden noch in dieser Legislaturperiode die Grundlagen für einen Neuen Wehrdienst und die „dringend erforderlichen Strukturen und Kapazitäten“ geschaffen.
Umsetzung des Neuen Wehrdienst
„Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss bringen wir den Neuen Wehrdienst auf den Weg“, sagt Verteidigungsminister Boris Pistorius.“ Damit reagieren wir auf die veränderte Bedrohungslage in Europa. Junge Männer und Frauen, die 18 Jahre alt werden, werden sich künftig wieder häufiger mit der Frage auseinandersetzen: Wie wird die äußere Sicherheit in Deutschland gewährleistet? Kann ich einen Beitrag dazu leisten? Die Bundeswehr wird alles dafür tun, dass sie die Ausbildung als Bereicherung in ihrem Leben wahrnehmen werden.“
Pistorius betont: „Entscheidend ist: Mit dem Neuen Wehrdienst führen wir die Wehrerfassung und Wehrüberwachung wieder ein – Strukturen, die nach dem Aussetzen der Verpflichtung zum Grundwehrdienst 2011 zerstört wurden. Das neue Gesetz soll entscheidend dazu beitragen, die Reserve zu stärken. Eine starke Bundeswehr muss auch auf eine starke Reserve zurückgreifen können. Wir stellen also mit dem Gesetzentwurf die Weichen, um unsere Fähigkeiten zur Abschreckung und Verteidigung zu erhöhen. Wir sind im Zeitplan und werden die weitere Umsetzung mit aller Kraft weiter voranbringen.“
Nach dem heutigen Kabinettsbeschluss sind für die parlamentarischen Beratungen folgende weitere Zeitlinien geplant:
- Befassung des Bundesrates im Dezember 2024,
- Befassung des Deutschen Bundestages im Januar 2025,
- Befassung der Bundestags-Ausschüsse im Februar 2025.
Ziel ist das Inkrafttreten der notwendigen gesetzlichen Änderungen im zweiten Quartal 2025.
Parallel zum parlamentarischen Verfahren laufen die organisatorischen Vorbereitungen innerhalb der Bundeswehr weiter. Beispielhaft sind hier die Aufstellung der erforderlichen Administration, die Bereitstellung von notwendigen Unterkünften oder die Planung von Ausbildungen zu nennen.
Notwendiger Personalaufwuchs
Der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Carsten Breuer, betont dazu: „Die Bundeswehr muss auf die Erfüllung ihres verfassungsmäßigen Auftrages vorbereitet sein. Abgeleitet aus den nationalen und NATO-Plänen heißt das jetzt: wir müssen die notwendige Aufwuchsfähigkeit sicherstellen.“
Breuer hatte bereits im Vorfeld im Interview erläutert: „Für unsere Zusagen gegenüber der NATO und die Umsetzung des OPLAN Deutschland benötigen wir insgesamt etwa 460.000 Soldatinnen und Soldaten. Derzeit liegt die Sollstärke der Bundeswehr bei rund 200.000 aktiven militärischen Dienstposten. Hinzu kommen 60.000 grundbeordete Reservistinnen und Reservisten, macht 260.000. Die Differenz werden wir in den kommenden Jahren maßgeblich über den neuen Wehrdienst gewinnen.“
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