Für den neuen Wehrdienst braucht die Bundeswehr deutlich mehr Ausbildungskapazitäten. Deshalb sollen acht ehemalige Kasernen in ganz Deutschland, besser gesagt im ehemaligen Westdeutschland, reaktiviert werden. Dort sollen künftig Heimatschützer ausgebildet werden – inklusive Drohnenabwehr und Vorbereitung auf den Ernstfall.
Für den Aufwuchs benötigt die Bundeswehr allerdings zusätzliche Liegenschaften, welche besonders für die aufzubauenden Ausbildungskapazitäten im Rahmen des neuen Wehrdienstes.
Das Bundesministerium der Verteidigung hat deshalb folgende acht Liegenschaften ausgewählt:
- die ehemalige Rantzau-Kaserne in Boostedt (Schleswig-Holstein),
- die ehemalige Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven (Niedersachsen),
- die ehemalige Kurpfalz-Kaserne in Speyer (Rheinland-Pfalz),
- die ehemalige Unteroffizier-Krüger-Kaserne inkl. des ehemaligen Standortübungsplatzes (StOÜbPl) in Kusel (Rheinland-Pfalz),
- die ehemalige Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen),
- das ehemalige Joint Headquarters (HQ) NATO-Hauptquartier mit dem ehemaligen Wegberger Militärkomplex als StOÜbPl in Mönchengladbach (Nordrhein-Westfalen).
- die ehemalige Graf-Stauffenberg-Kaserne inkl. des ehemaligen StOÜbPl in Sigmaringen (Baden-Württemberg),
- die ehemaligen Ray Barracks inkl. des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als StOÜbPl in Friedberg (Hessen).
Eine finale Entscheidung über die Reaktivierung und Nutzung der Liegenschaften sei zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch nicht getroffen, teilte das BMVg mit.
„Zu diesen Liegenschaften gehen die Planungen für eine möglichst rasche Reaktivierung und Nutzung durch die Bundeswehr nun in die nächste Phase“, so das BMVg. „Dabei werden wir mit allen relevanten Akteuren die Möglichkeiten und Herausforderungen einer zukünftigen Nutzung dieser Liegenschaften durch die Bundeswehr im Detail vor Ort erörtern. Zusammen mit den Beteiligten auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene werden wir die militärischen Belange für die erfolgreiche Umsetzung des Neuen Wehrdienstes und mögliche Interessen der betroffenen Länder, Regionen und Kommunen abgleichen. Wir bitten um Verständnis, dass wir vor Abschluss dieser Gespräche dem Entscheidungsprozess nicht vorweggreifen können.
Der neue Wehrdienst
Mit dem neuen Wehrdienst verfolgt die Bundeswehr ein anderes Ziel als zu Zeiten der klassischen Wehrpflicht. Statt möglichst viele Soldaten für die Kampftruppe auszubilden, sollen die Rekrutinnen und Rekruten künftig innerhalb von sechs Monaten gezielt auf Aufgaben im Heimatschutz vorbereitet werden. Sie werden also nicht als Panzergrenadiere, Artilleristen oder Pioniere ausgebildet, sondern sollen anschließend als Reservisten Liegenschaften, Versorgungswege und andere wichtige Orte schützen und dadurch die aktive Truppe entlasten.
Im Mittelpunkt der Ausbildung stehen deshalb Schutz- und Sicherungsaufgaben. Die Wehrdienstleistenden lernen dafür unter anderem, Kasernen, Flugplätze oder Häfen zu sichern, sich bei Tag und Nacht im Gefecht zu bewegen und sowohl eigenständig als auch im Team zu agieren. Hinzu kommen der Umgang mit Handwaffen sowie grundlegende Kenntnisse der taktischen Verwundetenversorgung.
Drohnen gehören zur Grundausbildung
Eine deutlich größere Rolle als noch vor wenigen Jahren spielt dabei allerdings der gesamte Themenkomplex Drohne. Die Erfahrungen aus dem Krieg in der Ukraine haben gezeigt, dass Drohnen längst zum Standard moderner Gefechtsfelder gehören – unabhängig davon, ob es sich um Fronttruppen oder Sicherungskräfte handelt. Entsprechend wird künftig jeder Wehrdienstleistende bereits während der Grundausbildung sowohl den Einsatz als auch die Abwehr von Drohnen kennenlernen.
Dabei geht es nicht nur darum, Drohnen selbst nutzen zu können. Genauso wichtig ist die Fähigkeit, Bedrohungen aus der Luft frühzeitig zu erkennen und sich gegen entsprechende Angriffe zu schützen. Die Bundeswehr bezeichnet dieses Ausbildungsmodul als Grundbefähigung, die künftig allen Wehrdienstleistenden vermittelt werden soll.
Einblicke in Heer, Luftwaffe, Marine und CIR
Nach mehreren Monaten gemeinsamer Grundausbildung sollen die Rekruten für einige Wochen in die Teilstreitkräfte wechseln. Dort vertiefen sie ihre Ausbildung im Heimatschutz und lernen gleichzeitig den Alltag der Bundeswehr außerhalb der Grundausbildung kennen.
Dieser Abschnitt verfolgt allerdings noch ein weiteres Ziel. Die Bundeswehr möchte den Wehrdienst auch als Rekrutierungsinstrument nutzen. Wer während dieser Zeit die unterschiedlichen Verwendungsmöglichkeiten erlebt – vom Heer über die Luftwaffe bis zur Marine – soll sich im Idealfall anschließend für eine längere Verpflichtung als Soldat auf Zeit entscheiden.
Dieses Prinzip ist keineswegs neu. Bereits während der früheren Wehrpflicht entschied sich ein erheblicher Teil der späteren Zeit- und Berufssoldaten erst während des Grundwehrdienstes für eine militärische Laufbahn.
Neben den eigentlichen militärischen Aufgaben will die Bundeswehr den Wehrdienst zudem mit zusätzlichen Qualifikationen attraktiver machen. Sprachkurse oder Führerscheine gehören ebenso zu den Möglichkeiten wie eine individuelle Förderung entsprechend der Fähigkeiten und Interessen der Wehrdienstleistenden.
Reserve als Schlüssel zur Bundeswehr 2029
Der neue Wehrdienst ist dabei unmittelbar mit den langfristigen Planungen der Bundeswehr verknüpft. Grundlage ist die künftige Verteidigungsaufstellung, nach der Deutschland im Krisen- und Verteidigungsfall über insgesamt 460.000 Soldatinnen und Soldaten verfügen soll. Diese Zahl lässt sich ausschließlich mit einer deutlich stärkeren Reserve erreichen.
Aus diesem Grund wurde auch die Grundausbildung angepasst. Seit dem vergangenen Jahr gelten neue Ausbildungsinhalte, die stärker auf die Anforderungen der Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtet sind. Ziel ist es, Reservisten hervorzubringen, die im Ernstfall unmittelbar gemeinsam mit der aktiven Truppe eingesetzt werden können.
Der neue Wehrdienst bildet damit nicht nur zusätzliche personelle Reserven, sondern soll zugleich die personelle Grundlage für die langfristige Aufwuchsfähigkeit der Bundeswehr schaffen.
Freiwillig, zumindest vorerst
An der Freiwilligkeit des neuen Wehrdienstes hält die Bundesregierung zunächst fest. Gleichzeitig bleibt die Möglichkeit bestehen, die ausgesetzte Wehrpflicht jederzeit wieder zu aktivieren. Da sie rechtlich nie abgeschafft wurde, könnte der Bundestag ihre Aussetzung mit einer einfachen Mehrheit aufheben.
Nach den Vorstellungen des Verteidigungsministeriums soll ein solcher Schritt jedoch an konkrete Voraussetzungen geknüpft werden. Schließlich wäre eine allgemeine Einberufung nur dann sinnvoll, wenn ausreichend Ausbildungs- und Unterbringungskapazitäten vorhanden sind. Ohne diese Voraussetzungen würde auch eine Rückkehr zur Wehrpflicht den personellen Problemen der Bundeswehr kaum helfen.
In diesem Zuge ist auch die heutige Verkündung der neuen Kasernen zu sehen. Ein weiterer Schritt, um die Bundeswehr wieder aufwuchsfähig zu machen.
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