Drohne darf nicht schießen – trotz Bewaffnung

„Wenn Pistorius von Kriegstüchtigkeit redet, sollte er auch dringend sein eigenes Ministerium daran messen“, moniert Ingo Gädechens, Berichterstatter der CDU/CSU-Fraktion für den Verteidigungshaushalt in Bezug auf die noch immer ungeklärte Rechtslage beim Umgang mit bewaffneten Drohnen. Es geht um die German Heron TP, die seit April dieses Jahres endlich über Deutschland fliegen darf (cpm berichtete) – aber: Die Drohne darf nicht schießen.

Vollkommen unbewaffnet: German Heron TP Drohne darf nicht schießen.
Vollkommen unbewaffnet: German Heron TP Drohne darf nicht schießen.
Illustration: IAI

Die Beschaffung der German Heron TP nahm 2018 mit einem entsprechenden Beschluss des Bundestages seinen Anfang. Schon damals – unter der Großen Koalition – war die Bewaffnung der Drohne ein Streitpunkt und sollte separat geklärt werden. Das ist jedoch bisher nicht passiert.

Bundestagsabgeordneter Ingo Gädechens fragte bereits mehrfach bei der aktuellen Regierung nach dem Sachstand. Beständige Antwort: Die verbindlichen Einsatzgrundsätze für den Einsatz bewaffneter unbemannter Luftfahrzeugsysteme der Bundeswehr seien „Gegenstand ministerieller Abstimmungen“. Gädechens letzte Anfrage beantwortete die parlamentarische Staatssekretärin im Verteidigungsministerium, Siemtje Möller, Ende Mai 2024 immerhin mit dem Hinweis, dass der Entwurf mittlerweile „finalisiert“ sei.

Wegen fehlender Einsatzgrundsätze: Drohne darf nicht schießen

Momentan befinden sich die gelieferten German Heron TP in einer Erprobungsphase im norddeutschen Luftraum, später sind dank der weltweiten Lizenz auch Flüge in Nachbarländer geplant. Diese Erprobungsphase soll nur rund ein halbes Jahr andauern. Danach könnte die German Heron TP von der deutschen Luftwaffe eingesetzt werden.

Doch bis auf Weiteres gilt: Die Drohne darf nicht schießen. Auf cpm-Nachfrage beim Verteidigungsministerium, warum die Einsatzgrundsätze nicht längst aufgestellt sind, sagte ein Ministeriumssprecher: „Die Zeitlinien der Umsetzung der Maßgabebeschlüsse ergeben sich unter anderem aus den einschneidenden sicherheitspolitischen Entwicklungen seit der Formulierung der Maßgabebeschlüsse.“

Gemeint sind die Maßgabebeschlüsse des Haushaltsauschusses von Juni 2028 und April 2022, in denen eben jene Einsatzgrundsätze als Bedingung für die Bewaffnung der Drohne beschlossen wurden.

Ministeriumssprecher rudert zurück

Anders als bei Staatssekretärin Möller, die noch von „finanlisiert“ sprach, klang es in dieser Woche bei der Regierungspressekonferenz am 24. Juni. Im Moment stünde zum Thema Einsatzgrundsätze „nichts Akutes an Entscheidungen an“, erklärte der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums Oberst i.G. Arne Collatz, „weil wir mit der Eurodrohne ohnehin noch nicht so weit sind, sondern uns im Konzeptionsstadium auch mit anderen Nationen befinden, und sich die Heron TP mit ihrer möglichen Bewaffnung derzeit in der Einführung und in der Ausbildung befindet.“

„Kriegstüchtigkeit mit Leben füllen“

Verteidigungsminister Pistorius und sein Ministerium müssten schnellstmöglich die geforderten Einsatzgrundsätze dem Parlament vorlegen, fordert der CDU-Bundestagsabgeordneter, „damit unsere bewaffneten Drohnen endlich einsatzbereit“ sind.

„Es passiert aber absolut nichts“, so Gädechens weiter. „Wenn Pistorius von Kriegstüchtigkeit redet, sollte er auch dringend sein eigenes Ministerium daran messen. Die Erfahrung mit der Bewaffnung unserer Drohnen zeigt, dass nicht mal Pistorius‘ eigenes Ministerium seinen Anspruch der Kriegstüchtigkeit mit Leben füllt.“

Die German Heron TP sei allerdings nur bedingt für die Landes- und Bündnisverteidigung gedacht, ergänzte Ministeriumssprecher Collatz, da „sie im Wesentlichen für IKM designt [wurde], also für internationale Krisenprävention, Einsätze und Missionen. […] Ich will es nicht ausschließen, aber [LV/BV] ist nicht der ideale Anwendungsfall.“ Das klingt nach: Die Drohne darf nicht schießen und soll es auch gar nicht.

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