Gefahr von oben – Neuaufstellung der Flugabwehr im Heer

35 Jahre nach der Wiedervereinigung steht Europa erneut vor einer sicherheitspolitischen Zeitenwende. Der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und die globalen Verschiebungen seit dem Amtsantritt von Donald Trump 2025 stellen das westliche Sicherheitsgefüge infrage. Deutschlands Bundeswehr ringt um Fähigkeiten, die sie einst aufgab – darunter auch den Nah- und Nächstbereichsschutz gegen Bedrohungen aus der Luft. Der folgende Fachbeitrag von Oberstleutnant a. D. Jürgen Däumer, beleuchtet historische Fehlentscheidungen, den aktuellen Stand beim Luftverteidigungssystem NNbS und erklärt, warum die Neuaufstellung der Heeresflugabwehrtruppe jetzt entscheidend für Europas Sicherheit ist.

Gefahr von oben – Flugabwehr im Heer. SKYRANGER 30. Foto: Rheinmetall
SKYRANGER 30.
Foto: Rheinmetall

Notwendige Vorbemerkung: Es sind in diesem Jahr 35 Jahre seit der deutschen Wiedervereinigung, den demokratischen Umwälzungen in weiteren Ländern Ost- und Mitteleuropas und des damit verbundenen Wegfalls der Ost-West-Konfrontation. Die übergroße Mehrheit der Menschen auf der Welt hatte 1990 die Hoffnung, dass ein Zeitalter des gesicherten Friedens beginnt.

Eine Illusion, die schon 1990 nicht real war, weil sie die auch damals schon vorhandenen globalen politischen, ökonomischen, ethnischen und regionalen Probleme und Konflikte und das Erstarken populistischer, autokratischer Kräfte ausblendete.

Russland mit seinen imperialen Zielen tritt seit Jahren immer aggressiver auf, und wie wir heute wissen, nicht nur verbal. Europa ist unmittelbar in seiner Freiheit bedroht. Das militärische Eingreifen Russlands in Tschetschenien, Berg Karabach und Transnistrien wurde noch als Nachfolgeerscheinung der Auflösung der Sowjetunion betrachtet.

Das damals schon erkennbare Ziel der russischen Politik, die in Jahrzehnten entstandene globale Friedensordnung in Frage zu stellen und eigene Hegemonieansprüche umzusetzen, wurde nur durch wenige erkannt und angesprochen. Mit der völkerrechtswidrigen Besetzung der Krim im Jahr 2014 wurde klar, dass Russland sich aus dem globalen Sicherheitssystem entfernt und bereit und gewillt ist, auch mit militärischen Mitteln seine Ansprüche zu erreichen.

Am 24. Februar 2022 hat Russland vertragsbrüchig die souveräne Ukraine überfallen und den Krieg zurück nach Europa gebracht. Die demokratische Welt, einschließlich der USA, stand und steht der Ukraine seit dem zur Seite und unterstützt ihre Verteidigungsanstrengungen politisch und mit umfangreichen Waffenlieferungen.

Seit Januar 2025, mit dem Beginn der Präsidentschaft von Donald Trump und der Neuformulierung US-amerikanischer Interessen, fand eine bis dahin in diesem Umfang nicht erwartbare Zeitenwende statt. Das globale Sicherheitssystem und das westliche Wertesystem stehen vor großen Herausforderungen. Das transatlantische Bündnis wird in Frage gestellt.

Europa und alle demokratischen Staaten der Welt sind aufgefordert, schnell, aber nicht kopflos, den Weg zurück zu Diplomatie, Vertragssicherheit und Frieden zu finden. Dazu muss aber zunächst unsere militärische Stärke wieder aufwachsen. Das klingt widersinnig, aber das Machtgebahren einiger Staaten und ihre unverhohlen ausgesprochenen imperialen Ansprüche lassen keinen anderen Weg zu. Nur aus der Position eigener auch militärischer Stärke können wir zum globalen Sicherheitssystem zurückkehren und der Frieden wieder garantiert werden.

Ein Rückblick

Mit den Irak-Kriegen, den Konflikten auf dem Balkan und nicht zuletzt mit dem auch für die Bundeswehr traumatischen Afghanistaneinsatz wurde ab Mitte der 90er Jahre auch dem letzten aufgezeigt, dass die Hoffnung auf stetigen Frieden nur von kurzer Dauer, ja eine Illusion war.

Doch diese Konflikte waren für die Mehrheit der Menschen in Europa und auch in Deutschland weit weg. In der sicherheitspolitischen Bewertung wurde die Bedrohungslage weiterhin nur als unterschwellig angesehen. Die Militärausgaben und der Personalumfang der europäischen Streitkräfte wurden nachhaltig reduziert. Die Auswirkungen sind bis heute spürbar.

In Deutschland hat vor allem der Afghanistaneinsatz tiefe Spuren im sicherheitspolitischen Denken und Handeln, in Bundeswehrstrukturen und bei Rüstungsvorhaben hinterlassen. Die Abwendung vom Grundsatz, dass die Landes- und Bündnisverteidigung der Kernauftrag der Bundeswehr ist, die damit verbundenen Veränderungen zu (Afghanistan-)optimierten Strukturen, die kontinuierliche Kürzung des Wehretats und nicht zuletzt die Aussetzung der Wehrpflicht und der damit verbundene Personalabbau, haben dazu geführt, dass die Bundeswehr auf Fähigkeiten verzichten musste, was im Jahr 2012 auch zur Auflösung der Heeresflugabwehrtruppe führte.

Seit diesem Zeitpunkt verfügt das Heer über keine eigenen Fähigkeiten zur bodengebundenen Luftverteidigung im Nah- und Nächstbereich. Da alle Fähigkeitsträger der Luftverteidigung, also auch in der Luftwaffe und der Marine, von strukturellen Kürzungen in diesem Bereich betroffen waren, konnte vor diesem Hintergrund die 2012 in einer Ziel- und Leistungsvereinbarung festgelegte Übergabe der Aufgaben der Heeresflugabwehrtruppe an die Luftwaffe weder operationell noch strukturell noch personell durch diese geleistet werden. Das bedeutet für die Auftragserfüllung des Heeres bis heute, dass eine Fähigkeit zum beweglichen Nah- und Nächstbereichsschutz gegen die Bedrohung aus der Luft de facto nicht vorhanden ist.

Auch die völkerrechtswidrige Besetzung der Krim durch Russland im Jahr 2014 hatte an der sicherheitspolitischen Bewertung in Deutschland noch nicht viel geändert.

Aktueller Sachstand

Der 24. Februar 2022 und der Überfall Russlands auf die Ukraine führte zur viel zitierten Zeitenwende. Seitdem werden priorisiert umfangreiche Anstrengungen zur Widererlangung der 2012 verlorenen Fähigkeiten unternommen, sowohl auf politisch-strategischer, als auch militärisch-taktischer Ebene.

Die Landes- und Bündnisverteidigung ist wieder der Kernauftrag der Bundeswehr, die begonnenen Strukturveränderungen haben das Ziel, die Bundeswehr wieder kriegsfähig zu machen. Die Fähigkeiten zur Luftverteidigung bekamen sowohl bei der NATO, als auch in Deutschland wieder einen hohen Stellenwert und große Aufmerksamkeit.

LVS-NNbS-Gesamzskizze_Diehl-Hensoldt-Rheimetall.jpg Gesamtsystem Luftverteidigungssystem Nah- und Nächstbereichsschutz, einschließlich Sondervorhaben IRIS-T und Zwischenlösung SKYRANGER 30. Grafik: ARGE NNbS
LVS-NNbS-Gesamzskizze_Diehl-Hensoldt-Rheimetall.jpg Gesamtsystem Luftverteidigungssystem Nah- und Nächstbereichsschutz, einschließlich Sondervorhaben IRIS-T und Zwischenlösung SKYRANGER 30.
Grafik: ARGE NNbS

Der Februar 2022 hat das konzeptionelle Denken und die strukturellen Planungen verändert. In diesem Zusammenhang wurde durch den Generalinspekteur der Bundeswehr im April 2024 auch entschieden, dass die Neuaufstellung der Heeresflugabwehrtruppe (HFlaTr) bis 2028 erfolgen soll. Mit dem im Februar 2022 bereitgestellten Sondervermögen für die Bundeswehr wurden und werden seit dem erforderliche Rüstungsvorhaben realisiert. Dazu gehören auch Projekte der bodengebundenen Luftverteidigung, hier herausgehoben das Luftverteidigungssystem Nah- und Nächstbereichsschutz (LVS NNbS).

Nah- und Nächstbereichsschutz (NNbS)

Unmittelbar nach der Auflösung der Heeresflugabwehrtruppe und der Übernahme der alleinigen Zuständigkeit bodengebundene Luftverteidigung durch die Luftwaffe wurde im Jahr 2013 im Zusammenhang mit der damals vorgesehenen Beschaffung eines Nachfolgesystems für das Flugabwehrraketensystem (FlaRakSys) PATRIOT auch die Notwendigkeit der Weiterentwicklung der Fähigkeit Nah- und Nächstbereichsschutz untersucht. Im Ergebnis wurde das Projekt LVS NNbS beauftragt. Organisatorisch und strukturell sollte das LVS NNbS ausschließlich in der Luftwaffe eingeführt werden. Ein Ansatz, der den damaligen Strukturen und Konzepten entsprach.

Das LVS NNbS schützt beweglich geführte Operationen der Landstreitkräfte sowie Räume und Einrichtungen gegen die Bedrohung aus der Luft im gesamten Ziel- und Bedrohungsspektrum, außer zur Abwehr ballistischer Raketen. Als Bestandteil der integrierten Luftverteidigung ergänzt das LVS NNbS den nationalen bodengebundenen Luftverteidigungsverbund und wirkt komplementär zu weitreichenden Systemen (beispielsweise FlaRakSys PATRIOT). Die Wirkkomponenten werden im Regelfall im Einheitsverbund eingesetzt, können im Rahmen zeitlich begrenzter Einsätze (z.B. Militärische Evakuierungsoperationen) aber auch autark zum Einsatz kommen.

Die Beschaffung des LVS NNbS ist aufgrund der Komplexität in mehrere Anteile und Teilfähigkeiten untergliedert:

  • gemischte Feuereinheiten Nah- und Nächstbereichsschutz
  • Feuereinheiten Nahbereichsschutz
  • Feuereinheiten/Module C-UAS und C-RAM

Die Erkenntnisse aus dem armenisch-aserbaidschanischen Konflikt im Herbst 2020 und aus dem Ukrainekrieg seit Februar 2022 führten zur Forderung nach einer zeitnah verfügbaren Fähigkeit zu C-UAS. Aus diesem Grund wurde die Teilfähigkeit C-UAS auf Initiative des Heeres aus dem Projektverlauf LVS NNbS herausgelöst und über das Sondervermögen die vorgezogene Beschaffung von Flugabwehrkanonenpanzern (FlakPz) SKYRANGER 30/STINGER eingeleitet. Diese rechnen, analog den Systemen IRIS-T, auf den Beschaffungsumfang von insgesamt 14 Feuereinheiten LVS NNbS an. Die FlakPz SKYRANGER 30 sind technologisch und in Bezug auf die Führungsausstattung nicht auf dem im Projekt LVS NNbS geforderten Niveau und müssen nach Zulauf des Zielsystems LVS NNbS nachgerüstet werden. Das ist nicht jedem bewusst.

C-UAS und bodengebundene Luftverteidigung

Der Ukrainekrieg hat seit 2022 mit dem intensiven, ja exzessiven Einsatz von unbemannten Luftfahrzeugen (UAS) unser Bild von Kriegsführung und dem Einsatz von luftgestützten Angriffsmitteln grundlegend verändert.

In der öffentlichen Wahrnehmung und Berichterstattung, aber auch in militärischen Betrachtungen und Analysen findet dabei eine, aus meiner Sicht, einseitige Fokussierung auf diesen Aspekt der Kriegsführung statt. In Hinsicht auf die Schaffung einer effektiven und effizienten bodengebundenen Luftverteidigung, die die Bedrohung durch das gesamte Ziel- und Bedrohungsspektrum bekämpfen können muss, ist das nicht zielführend.

IRIS-T SLM beim Start aus dem Startgerät. Illustration: Diehl Defence
IRIS-T SLM beim Start aus dem Startgerät.
Foto: Diehl Defence

Wenn heute über Countering Unmanned Aircraft System, abgekürzt C-UAS, gesprochen wird, ist immer die Abwehr kleiner, hochagiler UAS gemeint. In der NATO und auch in der Bundeswehr werden diese UAS als UAS Class I bezeichnet. Das ist, wie gelegentlich zu hören, keine Wortklauberei. Die Fähigkeit, solche kleinen Ziele bekämpfen zu können, erfordert eine an das Zielspektrum angepasste Sensorik und Effektorik. Und auch der Einsatz, ob als tragbares System oder von einer Plattform, ob Schutz einer Liegenschaft, kritischer Infrastruktur oder von militärischen Einheiten in allen Operationsarten, ist neu zu bewerten.

Das kann durch ein one size-fits all-System nicht geleistet werden. Das kann auch nicht ausschließlich durch Mittel der bodengebundenen Luftverteidigung geleistet werden. Nicht alle Lösungen zu C-UAS Class I müssen hochmobil sein. Für den Schutz von Einrichtungen und Liegenschaften, Infrastruktur und Räumen sind verlegefähige, teilweise auch stationäre Lösungen denkbar. C-UAS ist, wie die Luftverteidigung insgesamt, eine komplexe Herausforderung, die komplexe Lösungen erfordert.

Das Heer hat schon 2016 das Konzept des Dreiklangs, auch als komplementärer oder ganzheitlicher Ansatz bekannt, entwickelt. Eine effektive und effiziente C-AUS-Fähigkeit entsteht aus dem Zusammenwirken von Luftverteidigung, erweiterter Befähigung zur Fliegerabwehr, auch als qualifizierte Fliegerabwehr bezeichnet, und Selbstschutzausstattungen von Landplattformen. Die Richtigkeit des Konzeptes wurde im Ukrainekrieg nachhaltig bestätigt.

Im Rahmen der Luftverteidigung werden spezialisierte C-AUS-Module Bestandteil des LVS NNbS sein. Die eingeleitete Beschaffung von FlakPz SKYRANGER 30 durch das Heer ist ein Zwischenschritt dazu. Eine immer wieder angedachte erweiterte Beschaffung von SKYRANGER 30 ist meines Erachtens operationell nur bedingt zielführend und vor allem kosten- und personalintensiv.

Dagegen schafft die Befähigung einer erweiterten, auf C-UAS Class I spezialisierten Fliegerabwehr die Möglichkeit, fast personalneutrale und kostengünstig erforderliche Fähigkeiten bereitzustellen. Fliegerabwehr wird durch alle Teilstreitkräfte und militärischen Organisationsbereiche durchgeführt. Damit die größte Dichte an C-UAS Class I Mitteln, die denkbar ist. I

n der Umsetzung geschieht aktuell aber noch zu wenig, und die Anstrengungen sind nicht streitkräftegemeinsam abgestimmt. Das ist aber entscheidend für eine zeitnahe Lösung. Alle Projekte und Konzepte müssen streitkräftegemeinsam synchronisiert und harmonisiert werden. Wir haben keine Zeit und kein Geld, doppelt und dreifach zu projektieren und zu beschaffen, und operationell macht es auch keinen Sinn.

Neuaufstellung der Heeresflugabwehrtruppe

Aufgrund der Reduzierung der Personalstärke der Bundeswehr und der Erkenntnis, dass die Luftwaffe das LVS NNbS in seinem Gesamtumfang allein nicht betreiben kann, wurden seit 2017 Untersuchungen über eine personelle Beteiligung des Heeres am Betrieb des LVS NNbS durchgeführt.

Mit der Entscheidung zur Neuaufstellung der HFlaTr erging der Auftrag an die Luftwaffe und das Heer, das Gesamtsystem LVS NNbS operationell in die Strukturen, die Organisation und in die Einsatzkonzepte der beiden militärischen Organisationsbereiche einzubringen.

Dabei werden die Anteile des Nahbereichsschutzes (IRIS-T SLM auf Trägerfahrzeug Lkw) in der Luftwaffe und die Anteile Nächstbereichsschutz (IRIS-T SLS auf Trägerfahrzeug GTK BOXER) im Heer betrieben. Die Module C-UAS Class I, von denen jeweils zwei zu jeder Feuereinheit LVS NNbS gehören, werden in einem Zwischenschritt zunächst geschlossen im Heer eingesetzt.

Hier kann auf Erfahrungen der Vergangenheit zurückgegriffen werden, aber es ist nicht so, dass man einfach die alten Heeresflugabwehrstrukturen wieder einführt und alles ist gut. Die Neuaufstellung der HFlaTr und ihre Einbringung in die aktuellen Strukturplanungen des Heeres sind auf den Weg gebracht. Erste Entscheidungen zu Einsatzstrukturen und zur Liegenschaftsnutzung sind erfolgt.

Die größten Herausforderungen bestehen meines Erachtens in den Bereichen Personal und Einsatzkonzept. Das gültige Personalstrukturgesetz der Bundeswehr lässt hier keinen Spielraum für eine neue Truppengattung zu. Personal kann also nur durch Binnenoptimierung, sprich Verzicht an anderen Stellen des Heeres, gewonnen werden. Unter den aktuellen Rahmenbedingungen ist das nicht nur eine große Herausforderung, es kommt der Quadratur des Kreises gleich.

Komplementärer Ansatz C-UAS Class I. Grafik: Jürgen Däumer
Komplementärer Ansatz C-UAS Class I.
Grafik: Jürgen Däumer

Das LVS NNbS ist als geschlossenes System mit einer zentralen Feuerleitung und sich ergänzenden Wirkmodulen konzipiert. Grundsätzlich kommt es im Verbund von Nah- und Nächstbereichsmodulen zum Einsatz. Das war unter der 2013 zu Grunde liegenden Prämisse der alleinigen Verfügbarkeit in der Luftwaffe kein Problem. Mit der Aufteilung der Zuständigkeiten zwischen Luftwaffe und Heer ist ein Einsatzkonzept für die effektive und effiziente Operationalisierung des Gesamtsystems und dessen Einbringung in das nationale und NATO-Luftverteidigungsystem noch festzulegen. Luftverteidigung (LV) ist mehr als LVS NNbS. Luftverteidigung besteht aus luftgestützter, bodengebundener und seegestützter LV.

Nur alle Komponenten zusammen ergeben eine effektive und effiziente LV. Eine davon losgelöste „Heeresflugabwehr“ kann auf dem Gefechtsfeld nicht bestehen, schon gar nicht in dem zur Verfügung stehenden Umfang. Es kommt darauf an, ein wirksames, durchhaltefähiges LVS NNbS, das seinen Auftrag, die Bekämpfung des gesamten Ziel- und Bedrohungsspektrums, erfüllen kann, bereitzustellen. Ein nur sichtbarer Beitrag, mit nur eingeschränkten Aufklärungs- und Wirkmöglichkeiten bringt keinen Erfolg.

Nicht weniger herausfordernd sind die Fragestellungen zur Gestaltung einer gemeinsamen Ausbildung und eines logistischen Systems. Bei Ausbildung und Logistik gibt es in der Luftwaffe und im Heer unterschiedliche Konzepte. Hier müssen beide Seiten neue Lösungen finden und nicht am Althergebrachten festhalten.

Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg.

Das Finden des Weges muss aber schnell erfolgen. Denn wenn wir etwas nicht haben, dann ist das Zeit. Die Neuaufstellung der Flugabwehr im Heer erfolgte aufgrund der neuen Sicherheitslage und der aktuellen Rahmenbedingungen in der Bundeswehr. Die Fähigkeiten zur Abwehr der Bedrohung aus der Luft sind ein wesentliches Element für die Handlungsfreiheit von Streitkräften.

Eine effektive und effiziente Luftverteidigung ist nur im Verbund aus luftgestützter, bodengebundener und seegestützter Luftverteidigung möglich. Autarke Führung und Insellösungen waren Fehler der Vergangenheit, die nicht wiederholt werden dürfen.

Die erweiterte Befähigung zur Fliegerabwehr ist von großer Bedeutung für die Erlangung umfassender und durchhaltefähiger C-UAS Class I Fähigkeiten.

Gebraucht wird ein wirksames, durchhaltefähiges bodengebundenes Luftverteidigungssystem für den Nah- und Nächstbereichsschutz, das durch die erweiterte Befähigung Fliegerabwehr ergänzt wird, ein nur sichtbarer Beitrag ist zu wenig.

Der Startschuss ist erfolgt. Jetzt ist besonnenes und schnelles Handeln gefordert, mit Kompromissen, wo sie nötig und vertretbar sind. Und dem Willen, alte Erbhöfe hinter sich zu lassen und neue Wege gehen zu wollen. Aber nochmals – es muss schnell gehandelt werden. Wenn wir etwas nicht haben, dann ist das Zeit. Jedes Zögern schadet uns.

Oberstleutnant a.D. Jürgen Däumer,
Berater bodengebundene Luftverteidigung

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