Wie die schwedische Beschaffungsbehörde FMV am meldet, unterlag der deutsche Waffenspezialist Heckler & Koch in einem Rechtsstreit in Schweden. Das Verwaltungsgericht in Stockholm hat demnach entschieden, dass die FMV berechtigt war einen Vertrag über den Kauf von Sturmgewehren mit dem finnischen Hersteller Sako abzuschließen. Das Gericht entschied, dass diese Beschaffung notwendig sei, um die wesentlichen Sicherheitsinteressen Schwedens zu schützen.
Gegen die Beschaffung hatte der deutsche Waffenhersteller Heckler & Koch geklagt und eine Überprüfung mit der Begründung beantragt, dass der gemeinsam mit den finnischen Streitkräften unterzeichnete Vertrag mit Sako gegen die Beschaffungsvorschriften verstoße. Das Verwaltungsgericht in Stockholm ist jedoch der Ansicht, dass die Entscheidung des FMV durch eine gesetzliche Ausnahme – übergeordnetes nationales Sicherheitsinteresse – gedeckt sei.
„Das Verwaltungsgericht ist der Ansicht, dass das FMV berechtigt war, den Vertrag auf der Grundlage einer Ausnahme in den Beschaffungsvorschriften abzuschließen, um die wesentlichen Sicherheitsinteressen Schwedens zu schützen“, so Maria Eka, Chefsyndikus des Verwaltungsgerichts in Stockholm, in einer Pressemitteilung der schwedischen Gerichte.
Im März 2023 unterzeichneten die FMV und die finnischen Streitkräfte einen Zehnjahresrahmenvertrag mit Sako über die Lieferung von Gewehren. Die Vereinbarung umfasst u.a. automatische Sturmgewehre, DMR- und Scharfschützengewehre und soll die Versorgungssicherheit und die Interoperabilität zwischen Schweden und Finnland verbessern.
Seitdem hat die FMV im Rahmen des Abkommens weitere Waffen bei Sako geordert. Im November 2024 bestellte die Behörde 22.500 Sturmgewehre, die bis 2026 geliefert werden sollen.
Die Mitteilung des schwedischen Gerichts ist hier nachzulesen.
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