Strukturänderungen der Bundeswehr umgesetzt

Mit Wirkung zum heutigen 1. April 2025 werden die wesentlichen Strukturänderungen der Bundeswehr nach dem Osnabrücker Erlass und mit voller Konzentration auf den Kernauftrag der Bundeswehr planmäßig umgesetzt. Das Operative Führungskommando der Bundeswehr und das Unterstützungskommando der Bundeswehr nehmen jetzt ihr volles Aufgabenportfolio wahr.

Strukturänderungen: Die neue Struktur der Bundeswehr: Vier Teilstreitkräfte, ein Unterstützungsbereich und das Operative Führungskommando der Bundeswehr – plus Führungsakademie und Zentrum Innere Führung – sollen in Zukunft den dem BMVg nachgeordneten Bereich bilden.
Die neue Struktur der Bundeswehr: Vier Teilstreitkräfte, ein Unterstützungsbereich und das Operative Führungskommando der Bundeswehr – plus Führungsakademie und Zentrum Innere Führung – sollen in Zukunft den dem BMVg nachgeordneten Bereich bilden.
Foto: Bundeswehr/Jörg Carstensen

Als Antwort auf die verschärfte Bedrohungslage ermöglichen beide Kommandos operative Führung und Unterstützung aus einer Hand. Sie stehen für die flexible, effiziente und auf die Landes- und Bündnisverteidigung ausgerichtete neue Binnenstruktur der Streitkräfte.

Das Operative Führungskommando nimmt eine zentrale Rolle beim Einsatz der Streitkräfte in der Landes- und Bündnisverteidigung ein. Es stellt die operative Führung der gesamten Bundeswehr sicher und übernimmt zentrale Aufgaben in der Koordination und Umsetzung.

Zusammenlegung von Aufgabenbereichen

Die bisher getrennten Aufgabenbereiche „Führung von Auslandseinsätzen“ und „Territoriale Verteidigung“ werden unter einem Dach zusammengeführt. Das Kommando leistet die militärische Beratung der Entscheidungsträger in Politik und Verwaltung und fungiert als zentraler Ansprechpartner für die internationalen Partner. Jüngstes Beispiel ist die militärische Aktivität Baltic Sentry in der Ostsee, bei welcher das Operative Führungskommando den deutschen Beitrag fortlaufend mit der NATO abstimmt, ein Lagebild führt und den Einsatz der Kräfte koordiniert.

Auch die Fortschreibung und Umsetzung des Operationsplans Deutschland (OPLAN DEU) liegt in der Verantwortung des Kommandos, das sich eng mit den zuständigen Ressort und Sicherheitsbehörden der Länder, den Kommunen und zivilen Akteuren abstimmt, um beispielsweise hybride Bedrohungen abzuwehren und die Funktionalität der „Drehscheibe“ Deutschlands im Konflikt- und Kriegsfall sicherzustellen.

Fokus auf Unterstützung

Der Unterstützungsbereich ist ein weiterer wichtiger Faktor für die Verteidigungsfähigkeit. Unter der truppendienstlichen Führung des Unterstützungskommandos gewährleistet er die Durchhaltefähigkeit der Truppe. Dafür werden für alle Teilstreitkräfte die erforderlichen Fähigkeiten aller Dimensionen zentral bereitgehalten und die zielgerichtete Verteilung der grundsätzlich knappen Schlüsselfähigkeiten sichergestellt.

Zu diesen gehören neben dem Zentralen Sanitätsdienst der Bundeswehr weitere zentrale Dienststellen wie die Logistik, die ABC-Abwehr und das Feldjägerwesen samt Wachbataillon. Die geschaffene Struktur ermöglicht dabei neben der zentralen Koordinierung auch die Gesamtübernahme vieler Verwaltungsaufgaben. Dies führt zu einer Arbeitsentlastung der einzelnen Fähigkeiten, die sich entsprechend auf ihren Kernauftrag fokussieren können.

Weitere Strukturänderungen der Bundeswehrreform

Ergänzt werden diese zentralen Veränderungen durch weitere Anpassungen in den Teilstreitkräften und der Wehrverwaltung. So sind etwa die Heimatschutzkräfte ab heute dem Heer zugeordnet.

Die heute eingenommene Gliederung der Bundeswehr mit einer klaren Trennung zwischen strategischer, operativer und taktischer Ebene folgt aus dem „Osnabrücker Erlasses zur Spitzengliederung und Führungsorganisation“ vom 30. April 2024. Nach Jahren des Kontingentdenkens richtet der Osnabrücker Erlass die Spitzengliederung wieder auf den Kernauftrag der Landes- und Bündnisverteidigung aus. Dazu definiert er feste Zuständigkeiten und Aufgaben für den gesamten Geschäftsbereich.

Neben den konkreten Verantwortlichkeiten innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung werden in diesem Dokument auch die Führung des neu strukturierten nachgeordneten Bereichs und das Zusammenwirken der einzelnen Akteure geregelt. Erstmals bezieht der Osnabrücker Erlass dabei auch den Verteidigungsfall mit ein und stellt damit insgesamt ein wichtiges Grundlagendokument für die Führungsorganisation dar.

Die beiden neuen Kommandos werden noch in diesem Monat jeweils mit einem feierlichen öffentlichen Aufstellungsappell in Dienst gestellt (Operatives Führungskommando: 9. April; Unterstützungskommando: 29. April). Bis zum 1. Oktober 2025 erfolgt die Auflösung der bisherigen Dienststellen der alten Bundeswehrstruktur.

 

Quelle: BMVg

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Verwendete Schlagwörter

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