Bundeswehr holt sich ehemalige Liegenschaften zurück

Wie das Bundesministerium der Verteidigung heute mitteilt, wird der Abverkauf aller ehemaligen Liegenschaften der Bundeswehr ausgesetzt. Sie gehen vielmehr in eine „strategische Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“, um den absehbar steigenden Bedarf in der Zukunft zu decken.

Der Aufwuchs der Bundeswehr erfordert entsprechende Liegenschaften zur militärischen Nutzung.
Der Aufwuchs der Bundeswehr erfordert entsprechende Liegenschaften zur militärischen Nutzung.
Foto: Bundeswehr/Andrea Bienert

„Der in den frühen 1990er Jahren begonnene und in den 2010er Jahren nach Aussetzung der Wehrpflicht fortgesetzte Prozess der Konversion von Liegenschaften der Bundeswehr wird mit diesem Moratorium also angehalten: Aktuell betrifft das zunächst 187 ehemalige militärische Liegenschaften, die sich im Eigentum der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befinden. Diese sind grundsätzlich für eine Nutzung durch die Bundeswehr geeignet“, berichtet das BMVg. „Betroffen sind außerdem weitere 13 Liegenschaften, die die Bundeswehr noch betreibt. Entgegen früherer Entscheidungen werden diese nicht aus der Nutzung genommen. Dazu gehören u.a. der ehemalige Fliegerhorst in Fürstenfeldbruck und Teile des Flughafens Tegel in Berlin.“

Allerdings sind diese Kasernen nicht etwa in einem bezugsfertigen Zustand, sondern teilweise mehr verrottet als nutzbar, schließlich wurden sie bereits vor 15 bis 30 Jahren ausgemustert. Statt Soldaten bewachen seitdem oftmals Ziegen und Schafe die Schleppdächer, wie das Defence Network in einer Reportage erfasste. Und doch handelt es sich wenigstens um nutzbare Fläche, um theoretisch militärisch geeignetes Gelände.

Diese Liegenschaften sollen nun also der sogenannten „strategischen Liegenschaftsreserve der Bundeswehr“ zugeführt werden. „Diese Reserve enthält grundsätzlich alle Liegenschaften, welche aufgrund militärischer Eignung von der Bundeswehr in den kommenden Jahren mit hoher Wahrscheinlichkeit genutzt werden können“, erläutert das BMVg. „Dies gilt dabei ebenso für militärisch geeignete Liegenschaften, die der Bundeswehr von Dritten angeboten werden. Mit der Liegenschaftsreserve sollen im Bedarfsfall kurzfristige Lösungen für die Infrastrukturbedarfe der Bundeswehr möglich werden; dies nicht zuletzt durch die Schaffung verfahrensrechtlicher Voraussetzungen für die Anwendung des vereinfachten militärischen Baurechts.“

Was dies bedeutet, wurde Anfang des Monats nach der Fachkonferenz Bundeswehr-Infrastruktur erläutert. Zum Einsatz soll vor allem das bewährte G-CAP-Prinzip kommen, das seit 2017 in Auslandseinsätzen und auch in Litauen erfolgreich genutzt wird. Das System basiert auf vorgegebenen Modulen, deren Größe und Nutzung – etwa für Schlafräume, Sanitäreinrichtungen oder Gemeinschaftsflächen – standardisiert ist. Durch diese modulare Bauweise soll dann der Aufbau von Kasernen quasi am Fließband möglich sein.

Nutzung der Liegenschaften durch die Bundeswehr

Allerdings dürfte dieses heute bekannt gegebene Moratorium zur Rückgabe der ehemaligen Liegenschaften an die Bundeswehr nicht überall auf Zustimmung stoßen. Viele Kommunen hatten bereits Pläne zu einer neuen Nutzung entwickelt.

„Wir sind uns der Tragweite der Entscheidung sehr bewusst und wissen, dass in vielen Fällen bereits Planungen bestehen, betroffene Flächen zivil zu nutzen“, sagt der für die Infrastruktur zuständige Staatssekretär im BMVg, Nils Hilmer. „Es ist uns deshalb sehr wichtig, in einem Dialog mit Ländern und Kommunen gute Wege zu finden, um die notwendigen Planungen der Bundeswehr im gemeinsamen Interesse umzusetzen. Wo immer dies möglich ist, werden wir versuchen, auch bestehende zivile Planungen zu berücksichtigen. Der Aufwuchs der Bundeswehr ist dabei aufgrund der Bedrohungslage nicht nur im Rahmen der Landes- und Bündnisverteidigung zwingend, sondern bietet auch strukturpolitisch Chancen für unsere Kommunen und Länder. Das Bundesministerium der Verteidigung begrüßt daher die bereits auf vielen Ebenen konstruktiv geführten Gespräche und sichert zu, diese intensiv fortzuführen.“

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