Russland führte im März 767 Angriffe mit Chemiewaffen durch

„Seit Februar 2023 hat Russland systematisch gefährliche Chemikalien eingesetzt und dabei die Normen und Verpflichtungen aus dem Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung, Lagerung und des Einsatzes chemischer Waffen missachtet“, berichtet Oberst Valerii Weber, stellvertretender Leiter der Hauptdirektion für Minenräumung, Zivilschutz und Umweltsicherheit der Ukraine. „Insgesamt wurden seither 7.730 solcher Verbrechen registriert.“

Russland missachtet im Krieg gegen die Ukraine auch das in der Chemiewaffenkonvention enthaltene Verbot chemischer Waffen.
Russland missachtet im Krieg gegen die Ukraine auch das in der Chemiewaffenkonvention enthaltene Verbot chemischer Waffen.
Bild: Verteidigungsministerium der Ukraine

Bei dem durch die Europäische Kommission finanzierten Seminar über die Erkennung und Verfolgung von CBRN-Verbrechen (chemische, biologische, radiologische und nukleare Waffen), welches im moldawischen Ort Chisinau stattfand, beschrieb Oberst Weber, dass dem Generalstab der Ukraine Informationen vorlägen, nach denen Russland allein im März 2025 in insgesamt 767 Fällen Munition mit gefährlichen Substanzen eingesetzt habe. Diese Substanzen würden eindeutig unter die internationalen Verbote fallen, ihr Vorkommen in russischer Munition diese in den Bereich der Chemiewaffen bringen.

Es zeige sich, dass mit dem steigenden Misserfolg der russischen Streitkräfte die Bereitschaft zum Einsatz eigentlich geächteter und verbotener Waffen durch den Aggressor steige und dieser weiterhin die industriellen Fähigkeiten und Kapazitäten besitze – trotz anderslautender Erklärungen über die vollständige Vernichtung aller russischen Chemiewaffen.

Das Seminar wurde in Moldawien von Experten des United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (UNICRI), der Organisation for the Prohibition of Chemical Weapons (OPCW), der International Atomic Energy Agency (IAEA), des United Nations Office on Drugs and Crime (UNODC), der Internationalen Vereinigung der Staatsanwälte und der unabhängigen Forschungsorganisation VERTIC durchgeführt.

Die Teilnehmer des Seminars konzentrierten sich dabei auf die Normen der internationalen und nationalen Gesetzgebung im Bereich der Haftung für CBRN-bezogene Straftaten, wobei die ukrainische Delegation berichtete, dass die Ermittlung und Bestrafung russischer Kriegsverbrecher für die ukrainische Justiz eine Priorität darstellt. Die konkrete Strafverfolgung beinhalte allerdings angesichts des Gegners Russland durchaus Schwierigkeiten, trotz eindeutiger Verbrechen gegen das Völkerrecht.

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