Die Zusammensetzung des 500 Milliarden Schuldenpakets

Heute stimmte der Deutsche Bundestag mit der notwendigen Zwei-Drittel-Mehrheit für eine bedeutende Änderung des Grundgesetzes, mit dem die Schuldenbremse vorerst außer Kraft gesetzt wird. Zwei Aspekte sind für die Sicherheit Deutschlands dabei entscheidend: Investitionen in die Bundeswehr sind unter bestimmten Voraussetzungen für immer von der Schuldenbremse ausgenommen. Dafür sieht die Bundeswehr von den 500 Milliarden Sonderschulden keinen Euro, außer sie kann es als Infrastruktur- oder Klimaschutzmaßnahmen begründen.

Mit der heutigen Gesetzesänderung sind Verteidigungsausgaben ab einem Prozent des BIP nicht mehr von der Schuldenbremse betroffen, Investitionen in die Bundeswehr somit auch in größeren Dimensionen möglich, ohne die Aufnahme von einem neuen, speziell abzustimmenden Schuldenpaket.
Mit der heutigen Gesetzesänderung sind Verteidigungsausgaben ab einem Prozent des BIP nicht mehr von der Schuldenbremse betroffen, Investitionen in die Bundeswehr somit auch in größeren Dimensionen möglich.
Foto: CPM Defence Network/Dorothee Frank

Als der Deutsche Bundestag heute die Ausnahmen von der Schuldenbremse beschloss, wurde als Grund für die massive Neuverschuldung vor allem die aktuelle sicherheitspolitische Lage genannt. Deutschland muss sich vorbereiten, um in der Allianz mit den verbündeten Nationen stark genug zu sein, dass Russland keinen Angriff auf EU- oder NATO-Territorium wagt. Doch von den nun beschlossenem 500 Milliarden Euro Schuldenpaket sehen die Streitkräfte nichts, außer sie können ihre Vorhaben als Maßnahmen zum Ausbau der Infrastruktur oder zur Förderung von CO2-Neutralität begründen. Denn nur hierfür stehen die Mittel im Schuldenpaket zur Verfügung.

Geld für die Bundeswehr ab 1 Prozent des BIP

Für die Bundeswehr greift hingegen ein weiterer, ebenfalls heute im Rahmen der Grundgesetzänderung beschlossener Passus: „Von den zu berücksichtigenden Einnahmen aus Krediten ist der Betrag abzuziehen, um den die Verteidigungsausgaben 1 vom Hundert im Verhältnis zum nominalen Bruttoinlandsprodukt übersteigen.“

Sprich, alle Verteidigungsausgaben, die höher sind als ein Prozent des BIP (ca. 43 Milliarden Euro), können trotz Schuldenbremse finanziert werden, da diese bei einer entsprechenden Kreditaufnahme nicht greift. Was allerdings als Verteidigungsausgaben gilt ist nicht näher definiert und lässt dementsprechend Spielraum für die Politik, neben der Bundeswehr könnten dies auch Hilfen für die Ukraine, Mittel für den Katastrophenschutz oder die Nachrichtendienste sowie – ganz weit gefasst – auch für die Polizeien sein. Die neue Bundesregierung erhält also in der Zukunft Spielraum, indem sie neue Sonderschulden für die weit gefasste Verteidigung aufnehmen kann und diese, ab einer Höhe von rund 43 Milliarden Euro (= ein Prozent des BIP) nicht mehr durch das Grundgesetz untersagt sind.

Welche Investitionen und Beschaffungen durch diese neuen Möglichkeiten in naher Zukunft wahrscheinlich bei der Bundeswehr getätigt werden, hat CPM Defence Network bereits in diesem Artikel beleuchtet.

Hier ist die heute beschlossene Gesetzesänderung zum Nachlesen.

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BundeswehrFinanzierung