Bundestag: Beschaffung soll jetzt schneller laufen

In seiner heutigen Sitzung hat der Deutsche Bundestag das neue Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) verabschiedet. Ziel war es, die materiellen und infrastrukturellen Ausstattung der Bundeswehr deutlich zu beschleunigen und damit die Einsatzbereitschaft der Streitkräfte in einer verschärften Sicherheitslage zu stärken. Die Fraktion der Grünen bemängelte im Plenum erfolglos, dass das Gesetz zu kurz greife.

Beschaffungsbeschleunigungsgesetz: Der Puma im Einsatz: hochmobil und kampfkräftig. Es konnten viele neue Schützenpanzer beschafft und besser ausgestattet werden. Bundeswehr/Serkan Heerer
Der Puma im Einsatz: hochmobil und kampfkräftig. Es konnten 2025 viele neue Schützenpanzer beschafft und besser ausgestattet werden.
Foto: Bundeswehr / Serkan Heerer

In zweiter und dritter Lesung behandelte heute der Deutsche Bundestag das neue Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwPBBG) für die Bundeswehr. Die Parlamentarier nahmen es anschließend an. Das Gesetz folgt auf das bereits von der Ampel-Regierung beschlossene erste Beschaffungsbeschleunigungsgesetz (BwBBG).

Mit dem neuen Gesetz sollen Planung, Vergabe und Lieferung von Gerät, Ausrüstung und Material noch effizienter und schneller verlaufen, damit notwendige Ausrüstungsgegenstände rascher bei den Soldatinnen und Soldaten ankommen.

Der neue Rechtsrahmen wurde gemeinsam vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie vom Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet und bereits im Juli 2025 vom Kabinett gebilligt. „Die Bedrohungslage erlaubt keinen Aufschub“, sagte Verteidigungsminister Boris Pistorius, „wir können uns zu lange Vergabeverfahren und überbordende Bürokratie nicht mehr erlauben.“

Das BwPBBG und seine Wirkung

Das nun vom Bundestag beschlossene „Gesetz zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr“ schafft im Kern umfangreiche Erleichterungen und Vereinfachungen im Vergaberecht und bei Genehmigungsverfahren, um die Beschaffung von Material, Bauleistungen und Dienstleistungen zügiger als bislang möglich durchzuführen.

Hürden – etwa bei Genehmigungen und Sicherheitsprüfungen – sollen abgebaut werden, ohne Geheimschutz und Schutz militärischer Anlagen außer Acht zu lassen. Gleichzeitig wird die gemeinsame Beschaffung und Zusammenarbeit mit EU-Partnern gestärkt sowie eine Marktsichtung und priorisiert marktverfügbare Beschaffung gesetzlich vorgeschrieben.

Ein weiterer zentraler Effekt des Gesetzes ist die Stärkung der Rechtssicherheit und Planbarkeit für die beteiligten Verwaltungseinheiten und Unternehmen: Durch klarere Priorisierungen und Anpassungen von Vorschriften sollen Entscheidungsprozesse beschleunigt und die aufschiebende Wirkung von Einsprüchen reduziert werden.

Grüne forderten ganzheitlichen Ansatz

In einem von den Grünen eingebrachten Entschließungsantrag wurde kritisiert, dass das heut beschlossene BwPBBG nicht weit genug gehe. Die Abgeordneten forderten, einen „ganzheitlichen Ansatz zur Beschleunigung von Beschaffung vorzulegen, der nicht nur Vergabeverfahren in den Blick nimmt, sondern alle Bereiche des Beschaffungsprozesses von der Ausschreibung bis zur Produktion und Indienststellung“.

Konkret wurde gefordert, industrielle Produktionskapazitäten, europäische Kooperationen sowie Transparenz- und Kontrollmechanismen zu stärken, mittelständische und innovative Unternehmen stärker einzubinden sowie für verbindliche Berichtspflichten und externe Evaluierungen zu sorgen, um Effizienz, Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeitskriterien systematisch zu kontrollieren.

Zwar fand der Antrag der Grünen im Plenum keine Mehrheit, er zeigt jedoch, dass mit dem heutigen Beschluss des neuen Planungs- und Beschaffungsbeschleunigungsgesetzes noch nicht das Maximum der Beschaffungsbeschleunigung erreicht wurde. Die politische Debatte darüber, wie eine moderne, transparente und zugleich beschleunigte Beschaffungsstrategie für die Bundeswehr langfristig aussehen könnte, ist noch nicht zu Ende.

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