Drohnen verändern die Beschaffung der Bundeswehr

Die Kriegsführung mit Drohnen hat eine herausgehobene Bedeutung gewonnen. Doch wie sich die Beschaffung anpassen muss und was dies für mittelständische Unternehmen bedeutet, dies beleuchtet Dr. Matthias Witt, Geschäftsführer der WIMCOM GmbH, in folgendem Gastbeitrag. Der Artikel erschien zuerst im CPM Forum 6/2025.

Donaustahl entwickelte als erstes Unternehmen in Deutschland „Loitering Munition“ und mit der Maus eine durch und durch deutsche Drohne, welche weltweit nachgefragt wird.
Donaustahl entwickelte als erstes Unternehmen in Deutschland „Loitering Munition“ und mit der Maus eine durch und durch deutsche Drohne, welche weltweit nachgefragt wird.
Foto: Sascha Schuermann/Defence Network

Viele mittelständische Unternehmen in Deutschland sind im Bereich Maschinenbau, Sensorik, Elektronik, Software oder Präzisionsfertigung tätig – alles essenzielle Komponenten für Drohnen-Technologie. Damit bieten sich Chancen im Zuliefergeschäft, aber auch in der Lieferung eigener Lösungen.

Die Drohnen und das BAAINBw

Kleindrohnen bis max. 25 kg Abflugmasse sollen bei vorhandenem EU Class Label C0-C4 ganz ohne weitere Freigabe betrieben werden können. Das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr BAAINBw stimmt mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr gemeinsam ab, wie einerseits die Sicherheit der eigenen Streitkräfte sowie unserer Verbündeten und andererseits die Funktionsfähigkeit der Systeme gemäß ihrer Zweckbestimmung bestmöglich in Einklang gebracht werden können.

Dieser „Drohnenbereich“ bis max. 25 kg Abflugmasse ist für marktverfügbare Produkte besonders interessant.

Wie sieht die Beschaffungspraxis der Bundeswehr aus?

Nach Einschätzung der zuständigen Beschaffungsorganisation der Bundeswehr (BAAINBw, Abteilung Luft) kommt es bei den Drohnen bis 25 kg Abflugmasse darauf an, das Angebot des Marktes zu sichten und das Innovationspotential der industriellen Basis zu nutzen und marktverfügbare Produkte nicht durch „überzogene“ sicherheitsgetriebene Anforderungen bei der Deckung des Bedarfs der Bundeswehr auszuschließen.

Beitrag mittelständischer Unternehmen

Viele klein- und mittelständische Unternehmen (KMU) in Deutschland sind im Bereich Maschinenbau, Sensorik, Elektronik, Software oder Präzisionsfertigung tätig – alles essenzielle Komponenten für Drohnen-Technologie.

Damit ergeben sich zum einen Chancen im Zuliefergeschäft. Hier könnten Mittelständler als Zulieferer für große Rüstungsunternehmen auftreten, etwa bei Kameratechnik, KI-gesteuerter Navigation, Leichtbau oder Batterietechnologie.

Zum anderen können sich die KMUs mit ihren innovativen Lösungen einbringen. Diese Unternehmen könnten eigene, spezialisierte Drohnensysteme – z. B. für Aufklärung, Logistik oder Abwehr anbieten. Dazu ist es allerdings erforderlich, dass sich die Unternehmen mit den spezifischen militärischen Bedarfen auseinandersetzen und die Beschaffungsprozesse der Bundeswehr verstehen.

Wie sehen die zukünftigen Bedarfe der Bundeswehr aus?

Die Bedarfe der Bundeswehr sind und werden in Zukunft sehr vielfältig sein.

Es gibt den Plan, handelsübliche Klein- und Kleinstdrohnen breit in der Truppe einzusetzen – allerdings nur solche, die bestimmte Sicherheitsanforderungen erfüllen.

Funktional werden Drohnen mit unterschiedlichen Fähigkeiten benötigt, so z.B. Aufklärungs‑/Spähfunktionen, Wirkung oder auch Transport.

Die Einsatzbereiche umfassen Aufklärung, Schutz (z. B. vor Überwachungsspionage), Unterstützung von Kräften im Feld, aber auch in der Wirkung gegen feindliche Kräfte.

Welche Rolle nehmen Unternehmen in der Beschaffung der Bundeswehr ein? 

Lieferanten der Streitkräfte können in unterschiedlichen Rollen agieren. Als Hauptauftragnehmer, als Unterauftragnehmer oder als Lieferant (eines Haupt- und Unterauftragnehmers). Jedes Unternehmen sollte sich darüber im Klaren werden, welche Rolle mit Blick auf sein Produkt- und Leistungsportfolio geeignet ist, aber dann könnte es eigentlich losgehen!

 

Autor: Dr. Matthias Witt, Geschäftsführer der WIMCOM GmbH

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