Neue Patriot und PAC-2 GEM-T für die Luftverteidigung der Bundeswehr

Heute stimmte der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages zwei „25 Mio Vorlagen“ zu Beschaffungsvorhaben im Bereich der Luftverteidigung zu. Dadurch kann die Bundeswehr vier weitere Patriot-Einheiten sowie 100 zusätzliche PAC-2 GEM-T – die Interceptoren von Patriot – erhalten. Beide Vorhaben gehen nicht nur erstaunlich schnell, sondern auch eher unkonventionell in die Beschaffung.
Soldat am Lenkflugkörperkanister des Patriot-Startgeräts PAC-2. Sowohl PAC-2 GEM-T als auch vier weitere Patriot können mit der heutigen Entscheidung für die Luftverteidigung durch die Bundeswehr beschafft werden.
Soldat am Lenkflugkörperkanister des Patriot-Startgeräts PAC-2. Sowohl PAC-2 GEM-T als auch vier weitere Patriot können mit der heutigen Entscheidung für die Luftverteidigung durch die Bundeswehr beschafft werden.
Foto: Bundeswehr/Tom Twardy

Erst im Dezember hatte der Haushaltsausschuss der Beschaffung von PAC-2 GEM-T  Abfangflugkörper für das deutsche Luftverteidigungssystem Patriot im Wert von rund drei Milliarden Euro zugestimmt. Diese werden über einen Rahmenvertrag mit der NATO Support and Procurement Agency (NSPA) beschafft. Der NSPA-Vertrag mit einem Gesamtwert von 5,1 Mrd. Euro steht dabei mehreren Nutzerstaaten zur Verfügung, darunter Deutschland, die Niederlande, Rumänien und Spanien.

Dieser Rahmenvertrag umfasst insgesamt bis zu 1.000 Patriot GEM-T Flugkörper, wenn alle Optionen ausgeübt werden. Er sieht vor, Komponenten zu qualifizieren, neue Zulieferer aufzunehmen sowie Testgeräte und Ersatzteile für den künftigen Fähigkeitserhalt zu beschaffen. Um die Auslieferung zu ermöglichen, baut COMLOG die Produktionskapazitäten für GEM-T Flugkörper in Europa aus. So werden die im Dezember bestellten PAC-2 GEM-T von MBDA in Deutschland produziert, der ersten qualifizierten Produktionslinie dieser Flugkörper außerhalb der USA.

Beschaffung außerhalb des NSPA-Vertrags

Die heute genehmigte Bestellung an Flugkörpern geht allerdings nicht über den Rahmenvertrag mit der NSPA, sondern direkt über den Hersteller, wodurch auch MBDA Deutschland nicht mehr an der Produktion beteiligt ist.

Aus den Reihen der Parlamentarier wird dabei bemängelt, dass bei der Beschaffung der PAC-2 GEM-T kein endverhandelter Vertrag, sondern nur ein unverbindliches Angebot vorliege. Wie viel das Verteidigungsministerium letztendlich für die Lenkflugkörper bezahlen muss – und wann genau bezahlt werden muss – sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht ersichtlich.

Während der Beschaffungsprozess also für Friktionen sorgt, sind die Fähigkeiten des Flugkörpers unbestritten. Die heute in Deutschland genutzten Flugkörper der Version PAC-2 GEM+ (GEM-T) sind bedrohungsgerecht gegen ballistische Mittelstreckenraketen oder Marschflugkörper ausgelegt und technologisch auf dem neuesten Stand.

Neben dem GEM-T wird durch die Patriot der Bundeswehr auch der PAC-3 MSE-Flugkörper eingesetzt. Die Bestückung der Startgeräte erfolgt nach Bedarf: entweder vier GEM-T oder acht PAC 3-Flugkörper oder in Mischbeladung mit 4 PAC-3-Flugkörpern und GEM-T.

Vier neue Patriot-Systeme für die Luftverteidigung

Die Beschaffung der Interceptoren geht Hand in Hand mit einer ebenfalls heute abgesegneten „25 Mio Vorlage“ zur Beschaffung von vier weiteren Patriot-Luftverteidigungssystemen. Auch diese Vorlage ging neue Wege, genauer gesagt entstammt sie einem Wunsch von Verteidigungsminister Boris Pistorius. Der Minister will denselben Vertrag, mit dem erst im März dieses Jahres vier neue Patriot beim Hersteller bestellt wurden, noch einmal für vier weitere Luftverteidigungssysteme schließen.

Jede der vier Feuereinheiten wird dementsprechend aus einem Gefechtsstand, den Startgeräten zum Verschuss der Patriot-Lenkflugkörper sowie den Radargeräten und weiterem Material bestehen.

Patriot zählt zu den bewährtesten Luftverteidigungssystemen der NATO. Das Waffensystem wird aktuell von acht europäischen Staaten zur Abwehr von Marschflugkörpern, ballistischen Raketen sowie Drohnen und Flugzeugen eingesetzt. Auf eine Entfernung von etwa 100 Kilometern und bis in Höhen von 30 Kilometern können die Abwehrraketen in einer gedachten Kuppel um die Stellung Ziele treffen – natürlich abhängig vom eingesetzten Lenkflugkörper.

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